„Hofierung“ von Kinderpornos durch CDU und CSU?

Bei der ganzen Thematik um die Internetzensur, welche angeblich Kinderpornos bekämpfen sollen es in der Realität aber nicht tun, kommt man schon ins grübeln. Gibt es eigentlich ne Partei, die Kinderpornos _faktisch_ gründlicher hofiert als es CDU und CSU tun?

Eine Frage, mit der man sich weit aus dem Fenster lehnt, aber schauen wir uns die Fakten einmal genauer an: Anstatt Kinderpornoservern den Gar auszumachen, sie also abzuschalten und von der Polizei abholen zu lassen, setzt man quasi „Stellwände“ vor die Kinderpornos. Abschalten wäre vergleichsweise leicht und ginge schnell, die Union präferiert eine „Sicherung“ hinter einer Stopp-Seite.

Zugleich legt man im Rahmen der Internetzensur Listen von Kinderpornowebseiten an. Und zwar Listen von der Art, wie sie im Laufe der Zeit so oder so öffentlich werden. Das zeigt die Erfahrung aus anderen Ländern. Ideal für Leute, die „einsteigen“ wollen.

Und dann gibt es schließlich noch unsere Familienministerin von der Leyen, die ausgewählte, besonders abartige Kinderpornos den Journalisten zeigt und somit verbreitet aber dafür nicht belangt wird.

Dass CDU und CSU gegen die Verbreitung von Kinderpornografie sind, halte ich sogar für wahrscheinlich. Aber leider zeigen alle Anzeichen in die genau entgegengesetzte Richtung. Keines dieser Mittel ist geeignet der Verbreitung von Kinderpornos Einhalt zu gebieten, jedes dieser Mittel hat das Potential die Verbreitung von Kinderpornos einfacher zu machen. Und das passt mir persönlich mal überhaupt nicht.

CSU – Neuer Anlauf gegen Computerspiele – eine Selbstdemontage

Computerspiele sind schlecht, Computerspiele sind das Übel, von Computerspielen geht Gefährdung aus. So das scheinbare Crédo der CSU zum Thema. Jetzt kommen die christlich-sozialen (*hust*) mit einem neuen Vorstoß, WoW solle gar verboten werden titelten Boulevardblätter. Auf jeden Fall solle die Altersfreigabe erhöht werden. Diese Idee kommt von der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer.

Nach Angaben der Spielezeitschrift Gamestar brachte sie auf der Kabinettssitzung am 28. April 2009 den Vorschlag ein, die Kriterien überprüfen zu lassen, nach denen die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ihre Altersfreigabe für Computerspiele erteilt. Die neuen Kriterien sollen nach Haderthauers Wunsch noch strenger als die aktuellen werden.

(gulli.com)

Von dem Spiel World of Warcraft gehe große Suchtgefahr aus, und daher sei es nicht für Kinder geeignet:

Im Falle von WoW würde sie (was allerdings nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist) gerne die aktuell geltende Altersfreigabe ab 12 Jahren zurücknehmen, da sie bei dem Spiel eine „massive Suchtgefahr“ sieht.

Das Verhalten der CSU zum Thema kann man sich dabei in Ruhe und leicht belustigt ansehen. Eine perfektere Selbstdemontage als es die CSU hier macht kann man gar nicht betreiben. Auswirkungen wird es nur wenige bis gar keine haben bis dass der CSU die Wähler weglaufen. Nach dem Motto: „Was wollt ihr? Mir die Computerspiele verbieten?“

Wie verzweifelt man bei der CSU inzwischen ist, zeigt auch die Wahl der Begrifflichkeiten, Neusprech at it’s zweitbest. Actionspiele (analog zu Actionfilmen) als solche zu benennen war für die CSU ja noch nie drin, man sprach direkt von „Killerspielen“. Klar, das klingt gefährlicher. Aber weil das auf Dauer auch zu „normal“ wurde und sich einbürgerte, wurde neuerdings der Begriff „Tötungstrainingssoftware“ gewählt. Das zeigt nur, wie verzweifelt diese Menschen sind und wie sehr entrückt sie der Realität bereits sind. Wer auf wissenschaftlicher Ebene argumentieren kann, verwendet keine Propagandabegriffe, denn mit denen bekommt man auf Dauer immer Schwierigkeiten.

Also Leute: zurücklehnen und genießen. Es geht um Leute die nicht wissen was Computerspiele sind und noch nie welche gespielt haben. Und das endet auf Dauer mit surrealen Interviews und Statements mit Satirequalität. Vergleichbar ist das mit Leuten die einem Cineasten etwas über die Filmwissenschaft erzählen wollen, obwohl sie noch nie einen Spielfilm gesehen haben.

Und wie das ausgeht, kann sich jeder vorstellen. 1a Spitzensatire. Die Schönheit dieser Absurdität zu erkennen dürfte nicht so schwer sein. 😉

Offiziell aus Bayern: „Kinderpornografie gar nicht so schlimm“

Wie bitte? Ja, auch ich musste mir verwundert die Augen reiben, als ich in den vergangenen Tagen eine Pressemeldung aus dem bayerischen Innenministerium gelesen habe. Dort ist man nämlich der Meinung, dass Kinderpornos in etwa auf der gleichen Stufe stehen wie bestimmte frei/legal erhältliche Unterhaltungsmedien für Erwachsene.

Immer noch nicht zu glauben? Hier steht es schwarz auf weiß:

Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt.

Ja, und das meint der Innenminister Joachim Herrmann (CSU, was sonst) ernst!

Eine besondere Stilblüte in dem Zusammenhang: Actionspiele, neudeutsch „Killerspiele“, neuestdeutsch: „Tötungstrainingssoftware“ hält man für widersprüchlich mit dem Wertekonsens, aber Tötungstraining (Bundeswehr) ganz offensichtlich nicht. Was schließt man daraus? Es ist die Softwarekomponente, die das ganze so böse macht.

Bayern vor der Wahl: Kriminalität und Bananenrepublik

Bereits vor ein paar Tagen gab es bei fefe folgendes zu lesen:

Verbreitet diese Meldung mal schön weiter, möglichst weiträumig und noch vor der Wahl.

Was war passiert?
Nun. Die CSU-„Junta“ in Bayern verstieß Ermittlungen zufolge gegen die Verfassung, man ließ nämlich den sog. „Bayern-Trojaner“ entwickeln, und hat ihn Anfang des Jahres sogar eingesetzt. Ohne, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte.

Das hatten einige Leute von der Opposition, genauer der Piratenpartei, herausbekommen. Und was tut eine undemokratische Junta, wenn ihr jemand ans Bein pinkelt? Richtig, man fährt die komplette Maschinerie staatlicher Repression auf. Schließlich darf es ja nicht sein, dass man der aktuellen Regierung bzw. der Polizei ein Verbrechen nachweist.

eine kriminelle Vereinigung kann es zulassen, dass jemand über ihre Machenschaften auspackt. So mußte auch Becksteins Junta etwas tun, als die Piratenpartei Belege veröffentlichte, dass die CSU den Bayerntrojaner ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt hat. Nun war das im Januar, aber mit der Effizienz der italienischen Mafia kann die Beckstein-Mafia halt nicht mithalten, und so hat es bis jetzt gedauert, bis sie ihre Knochenbrecher losgeschickt haben: Hausdurchsuchung bei Presseprecher der Piratenpartei Bayerns, passenderweise am 11. September. Immerhin ist ja bald Bayernwahl.

Sehr interessant finde ich die Schlußfolgerungen von Udo Vetter, bekannt als Rechtsanwalt und Lawblogger:

„Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen“, sagte Strafrechtler Udo Vetter der FR. Die Durchsuchung sei ein höchst fragwürdiges Mittel, um die undichte Stelle in der Behörde zu finden. „Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.“
Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als „unbeteiligter Dritter“, also als Zeuge eingestuft werde, sagte Vetter. Dennoch seien am vergangenen Freitag gegen 5.45 Uhr „überfallartig“ mehrere Beamte an Hunderlachs Privatwohnung aufgetaucht und hätten gedroht, alle Zimmer des selbstständigen Computerexperten auszuräumen, wenn er seine Quellen nicht nenne. „Das löst Existenzängste aus“, sagt Vetter. „Das war völlig unverhältnismäßig.“

Frankfurter Rundschau

und weiter:

Besonders fragwürdig ist nach Einschätzung des Düsseldorfer „Lawbloggers“ Udo Vetter, dass der Pressesprecher der Piratenpartei laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als „unbeteiligter Dritter“, also als Zeuge eingestuft werde. Auch die journalistische Tätigkeit von Hunderlach sorgt für Unmut – immerhin hat das Bundesverfassungsrecht im Rahmen des „Cicero“-Urteils deutlich gemacht, dass staatliche Stellen das journalistische Recht auf Informantenschutz zu achten haben und grundsätzlich nicht gegen Journalisten vorgehen dürfen, in dem sie diesen eine Mittäterschaft oder Beihilfe zum Geheimnisverrat unterstellen.

SPIEGEL Online
Da ist also ein ganz dickes Ding am Laufen. Selbstverfreilich ist in vielen Medien davon nichts zu hören, sehen oder lesen. Und selbstverständlich ermittelt die Staatsanwaltschaft nur gegen die Leute, die den Skandal öffentlich machen, und nicht gegen diejenigen, die das zu verantworten haben.
Cicero lässt grüßen.

Quellen:
blog.fefe.de
netzpolitik.org
Frankfurter Rundschau
heise Newsticker
golem.de
SPIEGEL Online
Piratenpartei Bayern