Krankenhäuser und das Völkerrecht

Wie ja bekannt sein dürfte sind in Kriegen die zivilen Ziele völkerrechtlich geschützt. Zum Beispiel Krankenhäuser.

Akut geht es gerade im Gaza-Krieg um das Al-Schifa Krankenhaus. Und dazu etwas bemerkenswertes auf tagesschau.de: (archiv)

Wenn also in einem Krankenhaus entsprechende militärische Operationen geplant oder von dort aus durchgeführt werden, wenn sich dort Kämpfer verstecken, Waffen und Munition gehortet werden, dann ist dieses Krankenhaus tatsächlich kein ziviles Objekt mehr, sondern ein militärisches Objekt. Und damit nach dem humanitären Völkerrecht ein Ziel, das bekämpft werden kann.

Und genau so läuft das dann auch. Das ist übrigens derselbe Grund, warum es eine verdammt schlechte Idee ist, so „hip“ und „modern“ zu denken in Einrichtungen der Bundeswehr Kitas und Kindergärten zu errichten. Weil nämlich Bundeswehreinrichtungen legitime militärische Ziele sind. Und Kinder damit zu menschlichen Schutzschilden werden.