*WE* are Anonymous – Operation Party Hard 15.03.

Gut, da ich am 15.03. leider keine Zeit habe, um mit Anonymous gegen Scientology zu demonstrieren, verlinke ich mal fleißig.

* Ankündigung von „Anonymous Germany“ im heise.de-Forum (Screenshot)

* Projekt Chanology
* Scientology Proteste am 15. März
* Anonymous Germany Blog

und natürlich die beiden Youtube-Vids:

Ich bin sehr gespannt, was da noch so kommen mag. 🙂

Low-Cost Multi-touch Whiteboard using the Wiimote

Mich hatte der gute Mann schon sehr beeindruckt, wie er mit einer WiiRemote eine 3D-Brille für einen 2D LCD-TV per „Head Tracking“ konstruiert hatte. Das hier ist mindestens nochmal so genial, und hat sicher eine sehr viel praktischere Anwendungsmöglichkeit:

🙂

Pixel-Videos in der Tagesschau

Grade in der Tagesschau: lustig, jetzt zeigen die schon pixelige Liveleak.com Videos von fast abstürzenden Flugzeugen. (Emma-Böe)

Klar, wenn man nichts anderes hat… Zeigt eben nur, wo es auf Dauer lang geht. Da darf einen Tag später dann die Generation der „Internetausdrucker“ (wie sie beim CCC so gerne genannt werden) auch das sehen, was sowieso schon jeder kannte.

Onlinedurchsuchung NRW: verfassungswidrig, aber…?

URTEIL ZU ONLINE-DURCHSUCHUNG – Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz in seiner jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt.

War grade noch früh genug aufgestanden, um die Prüfung der Anwesenheit (Twister war natürlich da) und die Verkündung des Urteils auf PHOENIX mitzubekommen: verfassungswidrig.
Nicht per se, aber in dieser Form schon.

Was also sind die Folgen: wenn es um „Terrorismus“ und „akute Lebensgefährdung“ geht, dann wird ein Richter abnicken dürfen. Wahrscheinlich wird es in wenigen Jahren genau so ablaufen wie bei Hausdurchsuchungen (man erinnere sich an den Skandal vor dem G8 Gipfel) oder Telefonüberwachung (Deutschland ist Abhörweltmeister).

Mittlerweile gibt es erste News:
* Spiegel Online:
Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung

* heise.de:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

* Zeit.de:
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung
Kommentar: Meine Festplatte

„Kein Bus wird kommen“ – Phantomhaltestellen für Demenzkranke

DEMENZ. Zwei Seniorenzentren stellten gestern ihre neuen „Phantom-Haltestellen“ vor. Sie wurden für verwirrte alte Menschen eingerichtet, die immer wieder weglaufen wollen – und dort Halt machen.

Ja was für eine phantastische Idee ist das denn bitte? Da werde ich gleich mal das örtliche Altenheim anschreiben, ob das was für die ist. Nähere Betrachtung ist das allemal wert.

Gelesen in: DerWesten.de

B90/Grüne klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

47 von 51 Abgeordneten der Grünen im Bundestag haben eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die seit Anfang Januar geltende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht.

schreibt heise.de (Link)

Da denke ich mir: „schon“…?
Die Grünen mögen mal eine progressive Kraft gewesen sein, aber das ist wohl 20 Jahre her. Von den Grünen hätte ich eigentlich erwarten können, dass sie sich dem AK Vorratsdatenspeicherung anschließen und ihre politische Basis dazu bewegen, sich einzeln der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Aber die Grünen wollen auf einen fahrenden Zug aufspringen bei dem sie nicht merken, dass er längst abgefahren ist. Ohje. Vermutlich hat man gemerkt, dass Datenschutz auf einmal wieder „Hip“ ist, nur das dummerweise zu spät.

BGH: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

BGH
Beschluss vom 18.10.2007
StB 34/07

Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
JurPC Web-Dok. 28/2008, Abs. 1 – 11

StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2

Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Puh, da habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Schon seltsam, dass die Verwendung von „digitalen Briefumschlägen“ erst geklärt werden musste. Wenn das gleiche jetzt auch noch für verschlüsselte Festplatten gilt, dann bin ich ja aus dem Schneider. In der Zwischenzeit gilt bestimmt die Schuldvermutung, generiert vom Schäubleschen Unrechtsstaat 2.0. Und wer sich Truecrypt 5.0a herunterlädt (neu!neu!neu!), wird aus dem Raster gepickt und der wird näher untersucht.
Denn – man muss wohl zwischen den Zeilen lesen – die Verwendung von Verschlüsselung mag zwar kein Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein, aber den Einsatz des Bundes- oder Landestrojaners rechtfertigt es doch, oder?

Charlotte Roche, Pornos und Puffs

Bisher war meine Meinung zu Charlotte Roche eine sehr sehr hohe.

Jetzt ist sie noch höher.

Charlotte Roche verteidigt Pornos
Zur Entspannung, Erregung, Inspiration: Grimme-Preisträgerin Charlotte Roche hält harte Pornos für wichtig. Frauen-Erotikfilme sind nach Meinung der selbsternannten Feministin viel zu „lulli bulli“. Die 29-Jährige fordert außerdem „Fair-Trade-Puffs.

Amen, Frau Roche. Diesen Typ Frau mag ich.
Alice Schwarzer & Co. können sich verstecken, die sind von vorgestern.

Strafanzeige gegen die BILD Zeitung?

Laut BILDBLOG war in der BILD von heute folgendes zu lesen:

Und um hinten anzufangen: An die Öffentlichkeit geriet das Video (laut DJ Tomekk aufgenommen vom Freund einer seiner Konkurrentinnen in der RTL-Dschungelshow) nicht. (…) Eine „Entgleisung in der Glotze“ fand nicht statt.

Und verboten ist keine einzige Strophe des Deutschlandliedes — und schon gar nicht die dritte natürlich. Sie ist vielmehr…
… die deutsche Nationalhymne.

Was nicht im Blogeintrag steht: Die Nationalhymne ist vor Verunglimpfung geschützt. Sie ist ein staatliches Symbol, und man kann mit Gefängnisstrafe bestraft werden, wenn man sie verunglimpft.
wikipedia sagt:

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Nun, eine „Kunstfreiheit“ kann ich hier nicht erkennen. Wenn man mir hinwirft etwas „verbotenes“ zu tun, nur weil ich „Einigkeit und Recht und Freiheit“ singe, dann sehe ich darin eine Verunglimpfung unserer Nationalhymne. Wer das ebenso sieht, der sollte Strafanzeige gegen die BILD-Zeitung stellen.

Truecrypt 5.0 ist da!

Seit Tagen hatte ich das neue Release von Truecrypt, Version 5.0 erwartet. Jetzt ist es da, nach einer Verschiebung einer Verschiebung einer Verschiebung. Aber egal. Version 5.0 kann heruntergeladen werden.

Das brandneue Superfeature von Version 5.0 ist die Pre-Boot Vollverschlüsselung einer Festplatte. Für Laien: man muss das Passwort _vor_ dem Booten eingeben, ansonsten kommt man nicht weiter. Das gab es bisher (für Windows) nur bei kommerziellen Produkten.
Die Probe aufs Exempel habe ich direkt gemacht. Man wird bei der Einrichtung der Vollverschlüsselung ausführlich darauf hingewiesen, welche Fehler eventuell eintreffen können, und was man in welchem Fall tun sollte. Dabei ist es ratsam, den „Print“ Button auch zu benutzen.

Das anlegen einer auf CD/DVD gebrannten „Rescue Disk“ ist obligatorisch, und TrueCrypt will die CD sehen, bevor die Installation weitergeht. Ist das erledigt, wird neu gebootet, und eine Probe aufs Exempel gemacht. Man bekommt die Passwortabfrage angezeigt, noch ohne verschlüsselter Festplatte.
Danach kann die Verschlüsselung losgehen (was mehrere Stunden andauert), bei mir ergab sich jedoch ein CRC-Fehler nach wenigen Prozentpunkten. Rückgängigmachen war kein Problem, aber ich stehe erst einmal vor einem Rätsel. Gut, vielleicht liegt es an der noch brandneuen Version. Weitere Experimente folgen auf jeden Fall.

Update
Wie ich meinen Logs entnehmen kann, strömen einige Leute mit dem Suchbegriff „TrueCrypt 5.0 CRC-Fehler“ oder ähnlich auf meine Seite. Wenn jemand betroffen ist oder eine Lösung parat hat, bitte melden. Dann können wir gemeinsam auf die Suche nach der Lösung machen. Hinweis: anonymes Posten ist möglich, IP-Adressen der Kommentare werden nach wenigen Tagen automatisch gelöscht.

Die „Volksbank-Kot Affäre“ – Just my 2 Cent

Mein kleiner Beitrag zur „Volksbank-Kot Affäre“: Wer es noch nicht gehört hat – die Geschichte ging ungefähr so von Statten. Ein Kind (weiblich, 3,5 Jahre) mit Mama an der Hand tritt in einen Hundehaufen, und verschmutzt den Teppich einer Bank. Natürlich wird das gefilmt. Die Bank sieht die Sauerei, macht die Kundin ausfindig, und schickt eine Rechnung. 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Die Variante der Bank sieht ein bisschen anders aus. Danach habe die dreieinhalbjährige (jetzt nicht mehr) potentielle Kundin einen Haufen in die Ecke gesetzt. (Nachzulesen im Heise.de Newsticker)

Unschön, aber die Quintessenz der Sache bleibt die Gleiche, ganz gleich welche Variante korrekt ist.

Überwachung ist nicht dazu da, um Bankräuber und Trickbetrüger aufzuspüren, sondern überwacht alles und jeden. Und dementsprechend erfolgt die Auswertung. Und jetzt sage noch jemand, er habe nichts zu verbergen. Der alte Spruch

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wir überwachen nur, um schlimmste Verbrechen zu verhindern.

zieht schon lange nicht mehr. Eigentlich sollte man der Stuttgarter Volkskotbank dankbar sein für diese schamlose Erkenntnis.
Bleibt zu hoffen, dass Mama und Töchterchen die richtigen Konsequenzen aus dem Fall ziehen, und dass Mutter ihren Sprössling zu einem Datenschützer erzieht.

Übrigens: eine weitere Sichtung des Rohmaterials in diesem Fall bleibt wohl ausgeschlossen, aus folgenden Gründen. Also auf den Trichter wäre ich jetzt überhaupt nicht gekommen.

„Yes We Can“

“The Yes We Can Song” ist ein verdammt guter Werbe-Clip für Barack Obama, wo Stars Auschnitte einer Rede nachsingen.

In Deutschland nur schwer vorstellbar, aber die Amerikaner führen ihren Wahlkampf emotionaler als wir Europäer. Dort heißt es entweder Angst oder Hoffnung. Und – mal ganz abgesehen davon, dass ich Barack Obama mit seinen Argumenten für überlegen halte – ist „Hope“ besser als „Fear“.

[via netzpolitik.org]

Update:
Neulich hatte ich noch dieses Bild von Barak Obama gesehen:


Klicken für große Variante

[via rebelart.net]

extra3 – Die Durchschnittsfamilie: Mindestlohn

extra3 belehrt uns über den Mindestlohn

– Mindestlohn ist, wenn man von dem Leben kann, was man verdient. Lustige Idee, nicht?
– Und wo gibt es so einen Mindestlohn?
– Och, in Europa sind das nur ein paar wenige Länder. So 20 Stück. Aber in Deutschland machen wir das anders.

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