Und mal wieder kann man sehen, warum der §129a Bullshit ist, wenigstens für die Leute, denen Gerechtigkeit im Sinn liegt. Es geht mal wieder um die „militante gruppe“, gegen deren angebliche Mitglieder wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ ermittelt wurde.
Was daraus wurde, kann man hier bei annalist nachlesen. Wie üblich wird es keine Verurteilungen wegen §129a geben. Es ist halt wie immer: §129a ist phantastisch, wenn es um das ermitteln, um das durchschnüffeln, um das aufheben von Grundrechten geht. Verurteilt wird aber praktisch nie jemand deswegen:
Weniger als 3% der Ermittlungsverfahren, die in den 90er Jahren auf Grund des § 129a eingeleitet wurden, endeten mit einem gerichtlichen Urteil. Die eingestellten restlichen 97% waren – so die Kritiker – für den Staatsschutz keineswegs nutzlos, denn der § 129a eröffnet eine Fülle von Möglichkeiten zur Überwachung großer Personengruppen.
Super! Unser Rechtsstaat benötigt mehr solcher Gesetze!