Heribert Prantl von der SZ erklärt uns das sogenannte „Terrorcamp-Gesetz“.
Der wichtigste Punkt ist wahrscheinlich:
Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.
Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.
Es ähnelt in der Hinsicht also dem §129a, mit dem Unterschied, dass hier nicht gegen Gruppen sondern gegen Einzelpersonen ermittelt wird. Und plötzlich kann ein Jeder gefährlich wirken und somit zum Ziel des staatlichen Überwachungsirrsinns werden.
Ein Gedanke zu „Das „Terrorcamp-Gesetz“ – ein Klick zum Terroristen“
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