Burks philosophiert über den §166 StGB:
Wer öffentlich den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpfe, die geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“, werde mit einer „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wer in agressiver Weise die Verehrung höherer Wesen propagiert, beschimpft also meine atheistische Weltanschauung und wird bestraft. Nein? So ist das nicht gemeint?