Google Street View FAQ [Update]

Gefunden im Heise-Forum, das Google Street View FAQ:

(Edit: der Autor hat das FAQ mittlerweile upgedated, ich setze das in Version 2.1 hier rein)

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Google-Streetview-FAQ 2.1

Vorab: Noch kein Gericht in Deutschland hat speziell über SV
(Streetview) entschieden. Die folgenden Ausführungen beziehen
sich auschließlich auf die bisherige Rechtssprechung zu anderen
Fällen und die derzeit gültige Gesetzeslage.

Diese FAQ stelle ich hier ein, damit die endlosen und absolut
sinnlosen Diskussionen über die Höhe des Kameraturms der Street-
view-Autos endlich aufhören. Nach gängiger Rechtssprechung
handelt es sich bei üblichen Wohnhäusern, die lediglich das
bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und
nicht aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen,
nicht um urheberrechtlich geschützte Bauwerke [1]. Damit spielt
die Panoramafreiheit in der Diskussion über SV keine wesentliche
Rolle, da die meisten Häuser, die SV fotografiert, nicht
urhebberrechtlich geschützt sein dürften. Somit findet das
UrhG im Regelfall auch keine Anwendung.

Verbesserungsvorschläge oder Änderungswünsche werden gerne
entgegengenommen.

F1: Was ist die Panoramafreiheit?
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