Polizei: Manchmal muss man eben Prioritäten setzen

Manchmal muss man eben Prioritäten setzen. Wenn man es mit dokumentiertem Kindesmissbrauch (Kinderpornos) auf der einen Seite und geknackten Handys auf der anderen Seite zu tun hat, sollte der Fall eigentlich klar sein.

Ganze 6,3 Planstellen hat das BKA zur Bekämpfung – durch Löschung – der Dokumentation des Kindesmissbrauchs (aka Kinderporno) zur Verfügung gestellt. 6,3 Personen.

Ganze 6,3 Planstellen, wow.

Allein in Göttingen arbeiten seit Juni acht Beamte in der sogenannten “Ermittlungsgruppe SIM”. Sie ermittelt auch gegen 600 Endkunden.

(Spiegel)

„An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“

[via http://rz.koepke.net]

BKA: „Datenschutz hilft Kinderschändern“

Na das ist doch mal eine klare Ansage vom allseits geliebten BKA Chef Zierke:

Datenschutz hilft Kinderschändern

Es geht natürlich darum, dass man „leider leider“ nicht die Verfassung per allgemeiner totaler Vorratsdatenspeicherung brechen darf. Das sagte ja das Bundesverfassungsgericht. Und das versetzt das BKA und dessen Chef wohl in offensichtliche Panik. Also stellt er ungesicherte Mutmaßungen an, und schiebt es auf die „bösen bösen“ Grundrechte. 🙂

Ich frage mich: was macht ein Herr Zierke eigentlich, wenn er nächstes Jahr erklären muss, dass laut BKA-Statistik trotz Verbot der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung von solchen Verbrechen nicht signifikant zurückgegangen ist?
Der Typ tut mir ja fast Leid. 😉

Kinderpornos: bereits anklicken ist strafbar

Eine Warnung an alle Internetnutzer, die im WWW auf Kinderpornos stoßen: auf keinen Fall eine Anzeige bei der Polizei stellen. Wer sowas macht wird angeklagt und verurteilt wegen Besitz von Kinderpornografie.

Denn – so die Schlußfolgerung des Oberlandesgericht Hamburg (wem sonst, war ja klar) – wer Kinderpornos im Computerspeicher hat, der hält sie bereits im Besitz und hat sich damit strafbar gemacht.

Tja, so kann man die Bekämpfung von Kinderpornografie auch verhindern.

Offiziell aus Bayern: „Kinderpornografie gar nicht so schlimm“

Wie bitte? Ja, auch ich musste mir verwundert die Augen reiben, als ich in den vergangenen Tagen eine Pressemeldung aus dem bayerischen Innenministerium gelesen habe. Dort ist man nämlich der Meinung, dass Kinderpornos in etwa auf der gleichen Stufe stehen wie bestimmte frei/legal erhältliche Unterhaltungsmedien für Erwachsene.

Immer noch nicht zu glauben? Hier steht es schwarz auf weiß:

Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt.

Ja, und das meint der Innenminister Joachim Herrmann (CSU, was sonst) ernst!

Eine besondere Stilblüte in dem Zusammenhang: Actionspiele, neudeutsch „Killerspiele“, neuestdeutsch: „Tötungstrainingssoftware“ hält man für widersprüchlich mit dem Wertekonsens, aber Tötungstraining (Bundeswehr) ganz offensichtlich nicht. Was schließt man daraus? Es ist die Softwarekomponente, die das ganze so böse macht.

Kinderpornos bis Urheberrecht: 12 Minuten.

Nur 12 Minuten nach dem Beginn der Kinderpornoblockdebatte fällt das Wort Urheberrecht.

http://netzpolitik.org/2009/bundestag-von-kinderpornografie-zum-urheberrecht-in-12-minuten/

Wer ernsthaft jemals gelaubt hat es ginge um Kinderpornos, der stehe jetzt auf, gehe in die Mitte des Raumes, lasse sich auslachen und gehe anschließend schämend in die Ecke.

Edit:
Bei Anna List ist ein sehr interessanter Interviewmitschnitt aus dem Deutschlandradio Kultur zu hören.