Schlagzeilen 12.03.2008

  • Kein Abhörschutz für Imame in der Neufassung des BKA-Gesetzes. Ach jetzt verstehe ich, warum man den Abhörschutz für Geistliche aufheben wollte, Stichwort Beichtgeheimnis. Man hätte ja alle Geistlichen gleich behandeln müssen, vergleichbar mit dem Kopftuch von Nonnen in Schulen. Gut, jetzt trifft es eben die Imame. Der Staat möchte wohl bei der „Terror-Religion“ eine Ausnahme machen. Islam ist im Gegenteil zum Christentum halt keine Staatsreligion. Warum schreiben die das Christentum nicht als Staatsziel ins Grundgesetz?
  • Eins von vier Mädchen im Teenager-Alter hat in den USA eine Geschlechtskrankheit. Waren die nicht das Land mit dem ach so großen Wert auf „Abstinenz“? Sehr lustig. Gut, vor den pseudobraven, erzkonservativen Wünschen ist eben doch die Biologie Realität vor. [via fefe]
  • Musik-Lobbyist löscht Creative-Commons Alben bei Rapidshare. Ach, was für ein „Zufall“. Einfach „aus Versehen“ mitgelöscht. Jaja, alles klar. Um das nochmal klar zu stellen: diese Firma (ProMedia GmbH) hat von Rapidshare Löschrechte für Dateien bekommen! Unglaublich. Wenn es nach denen ginge, würde das Dateiformat „MP3“ zur Straftat erklärt.
  • Unschuldiger wegen Kinderpornografie im Verdacht. So schnell kann es gehen. Heute denkt er noch: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, morgen steht das BKA auf der Matte: wegen Kinderpornografie. Am Ende kommt raus, dass die falsche IP übermittelt wurde. Was auch nur rauskommt, weil der Datenschutzbeauftrage nachforscht.
    Geil! Hey, das ist Realsatire! Erinnert sich jemand an die Szene in mit der Hausdurchsuchung in Brazil? Buttle, Tuttle, wo ist da schon der Unterschied? Morgen kommt der Nächste unter die Räder der Überwachungsmaschinerie.

Automatische Kennzeichenkontrolle verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.

heise.de

Soweit erst einmal eine gute Nachricht. Wobei die Frage sein muss, welche Konsequenzen das offensichtlich verfassungswidrige Handeln der Ländern haben wird. Wahrscheinlich keines. Interessant finde ich folgenden Aspekt der Rasterfahndung bei Kennzeichen:

Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten.

Das ist ja toll. 99,97 Prozent der überwachten Autofahrer wurden also umsonst überwacht. Das macht im Schnitt einen auf 3.500 Scans. Und dann ging es auch nur um so „schwerwiegende“ „Verbrechen“ wie um nicht bezahlte Versicherung. Kapitalverbrechen wird man mit sowas praktisch gar nicht aufklären.

Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist inzwischen empört: „Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen.“

Das ist inzwischen beinahe Standard. Am Ende lässt das nur einen Schluss zu: In den Regierungen sitzen Verfassungsfeinde. Aber das ist dem Verfassungsschutz ja egal, der ist für die Art Verfassungsfeinde nicht zuständig.

Die Bundeswehr wünscht sich das „Eiserne Kreuz“ zurück

Ja, es ging in den vergangenen Tagen durch die Medien: unsere Friedenstruppen *räusper* wünschen sich das „Eiserne Kreuz“ zurück.
So sah das Ding übrigens zuletzt aus:


Quelle: wikipedia.org, Eisernes Kreuz

Ich denke man sollte die Sache besser vergessen. Das Eiserne Kreuz ist auf eine Art und Weise vorbelastet, die es verbietet sich näher mit der Verwendung dieses Symbols zu beschäftigen.

Disclaimer:
Die obige Verwendung des Fotos erfolgt in der Bestrebung der staatsbürgerlichen Aufklärung sowie der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr.

Schlagzeilen 09.03.2008

Schlagzeilen 06.03.2008

  • Was tut man, wenn man nicht damit zufrieden ist, was das Volk sich da so heranwählt? Na ist doch klar, man „modifziert“ die Demokratie so lange, bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. So sieht die Demokratie 2.0 nach Wunsch von Roman Herzog aus, super! Wie wäre es, wenn mal ein Ruck durch Deutschland ginge, und wir „lupenreinen Demokraten“ wie Herzog einen Arschtritt verpassen?
    Sehr interessant. Gib den Leuten eine Linkspartei, und sie werden dir schon zeigen, wie demokratisch sie wirklich sind.
    Ach ja, da war noch dieser hellsichtige Kommentar eines deutschen Dramatikers:

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?

Onlinedurchsuchung NRW: verfassungswidrig, aber…?

URTEIL ZU ONLINE-DURCHSUCHUNG – Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz in seiner jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt.

War grade noch früh genug aufgestanden, um die Prüfung der Anwesenheit (Twister war natürlich da) und die Verkündung des Urteils auf PHOENIX mitzubekommen: verfassungswidrig.
Nicht per se, aber in dieser Form schon.

Was also sind die Folgen: wenn es um „Terrorismus“ und „akute Lebensgefährdung“ geht, dann wird ein Richter abnicken dürfen. Wahrscheinlich wird es in wenigen Jahren genau so ablaufen wie bei Hausdurchsuchungen (man erinnere sich an den Skandal vor dem G8 Gipfel) oder Telefonüberwachung (Deutschland ist Abhörweltmeister).

Mittlerweile gibt es erste News:
* Spiegel Online:
Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung

* heise.de:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

* Zeit.de:
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung
Kommentar: Meine Festplatte

B90/Grüne klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

47 von 51 Abgeordneten der Grünen im Bundestag haben eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die seit Anfang Januar geltende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht.

schreibt heise.de (Link)

Da denke ich mir: „schon“…?
Die Grünen mögen mal eine progressive Kraft gewesen sein, aber das ist wohl 20 Jahre her. Von den Grünen hätte ich eigentlich erwarten können, dass sie sich dem AK Vorratsdatenspeicherung anschließen und ihre politische Basis dazu bewegen, sich einzeln der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Aber die Grünen wollen auf einen fahrenden Zug aufspringen bei dem sie nicht merken, dass er längst abgefahren ist. Ohje. Vermutlich hat man gemerkt, dass Datenschutz auf einmal wieder „Hip“ ist, nur das dummerweise zu spät.

BGH: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

BGH
Beschluss vom 18.10.2007
StB 34/07

Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
JurPC Web-Dok. 28/2008, Abs. 1 – 11

StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2

Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Puh, da habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Schon seltsam, dass die Verwendung von „digitalen Briefumschlägen“ erst geklärt werden musste. Wenn das gleiche jetzt auch noch für verschlüsselte Festplatten gilt, dann bin ich ja aus dem Schneider. In der Zwischenzeit gilt bestimmt die Schuldvermutung, generiert vom Schäubleschen Unrechtsstaat 2.0. Und wer sich Truecrypt 5.0a herunterlädt (neu!neu!neu!), wird aus dem Raster gepickt und der wird näher untersucht.
Denn – man muss wohl zwischen den Zeilen lesen – die Verwendung von Verschlüsselung mag zwar kein Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein, aber den Einsatz des Bundes- oder Landestrojaners rechtfertigt es doch, oder?

Strafanzeige gegen die BILD Zeitung?

Laut BILDBLOG war in der BILD von heute folgendes zu lesen:

Und um hinten anzufangen: An die Öffentlichkeit geriet das Video (laut DJ Tomekk aufgenommen vom Freund einer seiner Konkurrentinnen in der RTL-Dschungelshow) nicht. (…) Eine „Entgleisung in der Glotze“ fand nicht statt.

Und verboten ist keine einzige Strophe des Deutschlandliedes — und schon gar nicht die dritte natürlich. Sie ist vielmehr…
… die deutsche Nationalhymne.

Was nicht im Blogeintrag steht: Die Nationalhymne ist vor Verunglimpfung geschützt. Sie ist ein staatliches Symbol, und man kann mit Gefängnisstrafe bestraft werden, wenn man sie verunglimpft.
wikipedia sagt:

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Nun, eine „Kunstfreiheit“ kann ich hier nicht erkennen. Wenn man mir hinwirft etwas „verbotenes“ zu tun, nur weil ich „Einigkeit und Recht und Freiheit“ singe, dann sehe ich darin eine Verunglimpfung unserer Nationalhymne. Wer das ebenso sieht, der sollte Strafanzeige gegen die BILD-Zeitung stellen.

Die „Volksbank-Kot Affäre“ – Just my 2 Cent

Mein kleiner Beitrag zur „Volksbank-Kot Affäre“: Wer es noch nicht gehört hat – die Geschichte ging ungefähr so von Statten. Ein Kind (weiblich, 3,5 Jahre) mit Mama an der Hand tritt in einen Hundehaufen, und verschmutzt den Teppich einer Bank. Natürlich wird das gefilmt. Die Bank sieht die Sauerei, macht die Kundin ausfindig, und schickt eine Rechnung. 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Die Variante der Bank sieht ein bisschen anders aus. Danach habe die dreieinhalbjährige (jetzt nicht mehr) potentielle Kundin einen Haufen in die Ecke gesetzt. (Nachzulesen im Heise.de Newsticker)

Unschön, aber die Quintessenz der Sache bleibt die Gleiche, ganz gleich welche Variante korrekt ist.

Überwachung ist nicht dazu da, um Bankräuber und Trickbetrüger aufzuspüren, sondern überwacht alles und jeden. Und dementsprechend erfolgt die Auswertung. Und jetzt sage noch jemand, er habe nichts zu verbergen. Der alte Spruch

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wir überwachen nur, um schlimmste Verbrechen zu verhindern.

zieht schon lange nicht mehr. Eigentlich sollte man der Stuttgarter Volkskotbank dankbar sein für diese schamlose Erkenntnis.
Bleibt zu hoffen, dass Mama und Töchterchen die richtigen Konsequenzen aus dem Fall ziehen, und dass Mutter ihren Sprössling zu einem Datenschützer erzieht.

Übrigens: eine weitere Sichtung des Rohmaterials in diesem Fall bleibt wohl ausgeschlossen, aus folgenden Gründen. Also auf den Trichter wäre ich jetzt überhaupt nicht gekommen.

„Yes We Can“

“The Yes We Can Song” ist ein verdammt guter Werbe-Clip für Barack Obama, wo Stars Auschnitte einer Rede nachsingen.

In Deutschland nur schwer vorstellbar, aber die Amerikaner führen ihren Wahlkampf emotionaler als wir Europäer. Dort heißt es entweder Angst oder Hoffnung. Und – mal ganz abgesehen davon, dass ich Barack Obama mit seinen Argumenten für überlegen halte – ist „Hope“ besser als „Fear“.

[via netzpolitik.org]

Update:
Neulich hatte ich noch dieses Bild von Barak Obama gesehen:


Klicken für große Variante

[via rebelart.net]

extra3 – Die Durchschnittsfamilie: Mindestlohn

extra3 belehrt uns über den Mindestlohn

– Mindestlohn ist, wenn man von dem Leben kann, was man verdient. Lustige Idee, nicht?
– Und wo gibt es so einen Mindestlohn?
– Och, in Europa sind das nur ein paar wenige Länder. So 20 Stück. Aber in Deutschland machen wir das anders.

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Zufälle und Glasfaserkabel

Das mit den gekappten Glasfaserkabeln im Mittelmeer dürfte inzwischen jeder gehört haben. Bei fefe ist zu lesen, dass zwei weitere Kabel gekappt wurden. Zwischen Sri Lanka und Suez und bei Dubai.

Ausgerechnet der Iran ist damit komplett vom Internet abgeklemmt. Also ZUFÄLLE gibt es!1!!

Na sowas. Nicht, dass da jemand an Verschwörungstheorien glauben würde.

Wahlbeobachtung in Niedernhausen, 27.01.2008

Ich war mit jemandem vom CCC unterwegs, der dankenswerterweise recht ausführlich dokumentiert hat.
virtuelle Spielewiese: Wahlbeobachtung 0.3

Was wir erst anschließend erfuhren: In „unserem“ Ort, Niedernhausen, standen sämtliche Wahlcomputer über Nacht vorher bei Wahlhelfern. Nicht selten Mitglieder der verschiedenen Parteien, logisch.
Das stellt wohl das absolute Worst-Case Szenario dar.

Zudem wurde ausdrücklich vor Wahlbeobachtern vom CCC gewarnt, man hatte wohl Angst (blog.fefe.de sowie Bild des Briefes).

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Wahlbeobachtung: Es ist spannend in Hessen

Die Wahlbeobachtung der NEDAP Wahlcomputer in Hessen scheint sehr viel spannender zu werden als erwartet.
Mitunter fühlt man sich an schlechte Krimis erinnert (inklusive Verfolgungsfahrten).

Bisherige Zwischenbeobachtungen gibt es bereits:

Weitere Infos sind auf dem Weg, soeben lese ich im Chat, dass auch ein Twitter-Account angelegt wurde, um Informationen zu verbreiten: Twitter-Account Wahlbeobachter

weitere frische Infos im IRC: #wahlcomputer auf irc.hackint.org

Update:

Draußen fiel uns auf, dass man durch das Fenster über einen Spiegel, der im Wahlraum ungünstig hing, das Bedienfeld zur Stimmabgabe sehen konnte. Wir wiesen den Wahlvorstand darauf hin, und obwohl man uns das zuerst nicht glaubte (ich geh mal raus… nee, da kann man nix sehen, bis es ein zweiter Wahlhelfer dann auch bestätigte), wurde dann doch eine Matratze vor das Fenster gestellt.

Ohje…

Wahlbeobachter in Hessen: Mitfahrer gesucht!

Neben dem CCC berichtete auch netzpolitik.org darüber, dass bei der Wahl in Hessen am 27.01. die NEDAP-Wahlmaschinen durch Wahlbeobachter „beschattet“ werden sollen.

Generell hätte ich nichts dagegen, auch mal vorbeizuschauen, wie das abläuft, und ob alles korrekt von Statten geht. Wer also aus dem Raum Mittelhessen kommt, und an dem Tag noch nichts vor hat: ich überlege an dem Tag eines der Lokale zu besuchen, nur nicht alleine. Nach Möglichkeit eines der Lokale, bei denen sich bisher noch niemand rumtreibt. Es stehen ja einige Städte zur Auswahl.

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DDR-Methoden bei der hessischen CDU

Das folgende sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen. In Hessen bekommen Polizisten über den Dienstverteiler die subtilen Hinweise, welche Partei sie doch bitte bei der Landtagswahl wählen sollen:

Betreff: Sechs-Punkte-Plan der CDU Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersende ich Ihnen einen Sechs-Punkte-Plan, den der Landesvorsitzende der
CDU Hessen, Herr Ministerpräsident Koch, heute öffentlich präsentiert hat, zu Ihrer
Kenntnisnahme.

02.01.2008

(…)
WERBEPAUSE
(…)

Grüße,
verbunden mit den besten Wünschen für 2008

Gerhard Bereswill

Landespolizeipräsidium
Präsidialbüro

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Tel.: +49 (611) 353 2011
Fax: +49 (611) 353 2019
E-Mail: Gerhard.Bereswill@HMDIS.hessen.de

Die CDU. Komisch, sowas erinnert mich irgendwie an die DDR.
Aber in diesem Bundesland überrascht mich gar nichts mehr. Die CDU muss weg, ganz dringend.

Herr Koch, lesen Sie das? Es wird mal wieder Zeit für „brutalstmögliche Aufklärung“. Diesmal richtig, bitte.

Siehe mein-parteibuch.com: CDU macht in Hessen Wahlkampf per Dienstpost

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CCC: Standorte der Wahlcomputer in Hessen

Wie der CCC auf seiner Homepage berichtet, geht man nun juristisch gegen den Einsatz von Wahlcomputern im Lande Hessen vor. Hintergrund ist die erwiesene Unsicherheit der Wahlcomputer. Aktuell richtet sich das Augenmerk auf die Landtagswahl am 27. Januar 2008, aber auch auf die folgenden Bürgermeisterwahlen.

Hier eine Karte der Städte und Gemeinden, die am 27. Januar Wahlmaschinen einsetzen wollen:


Größere Kartenansicht

* Gemeinde Niestetal
* Gemeinde Niedernhausen
* Stadt Bad Soden am Taunus – 14 Wahllokale
* Stadt Langen
* Stadt Obertshausen
* Gemeinde Alsbach-Hähnlein
* Stadt Lampertheim
* Stadt Viernheim

Ein einstündiger Vortrag zum Thema vom 24C3 findet sich hier. Das Video hat das MKV-Format, am leichtesten anzusehen mit dem VLC-Player.