Eilantrag: Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung kräftig ein

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Zwar dürfen weiterhin Vorratsdaten gespeichert werden, allerdings nur in Fällen schwerer Straftaten ausgewertet werden.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein.

Spiegel Online

In der ZEIT ist eine klarere Begründung zu lesen:

„In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses)“, heißt es in der Begründung der Richter. Und weiter: „Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.“
(…)
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung feiern schon ihren Sieg. „Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt“, sagt Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Den Lobbyisten der Musikindustrie sowie verschiedener Rechtevertreter dürfte damit ein Strich durch die Rechnung gemacht worden sein. Staatsanwälte dürfen also im Falle von Urheberrechtsverletzungen keine Vorratsdaten mehr anfordern.

Das kann aber in meinen Augen noch lange nicht alles gewesen sein. Ich erhoffe mir, dass das Gesetz in seiner Gänze spätestens Anfang nächsten Jahres gekippt wird. Aber wir sind auf dem richtigen Weg, ein Grund zur Freude. 🙂

Schlagzeilen / weitere Infos: (Update)

Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung

Bei netzpolitik.org sind Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung zu finden. Ich will jetzt nicht alles zitieren, sondern beschränke mich mal auf die Quintessenz.

Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.

Ehrlich, überrascht das jemanden? Ernsthaft? Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um schwere Straftaten. Die Bevölkerung soll wissen, dass sie permanent überwacht wird. Und wer weiß, dass er permanent überwacht wird, verhält sich anders.

CCC warnt vor Gesundheitskarte

Der CCC warnt vor der Gesundheitskarte, und zeichnet unabsehbare Risiken auf.

Die zum 1. April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) kann nicht wie geplant stattfinden. Das technische Großabenteuer der Bundesregierung wird ohne funktionierende Sicherheitsinfrastruktur anlaufen. Damit legt das datenschutztechnisch fragwürdige und seit Jahren umstrittene Projekt einen erneuten Fehlstart hin.

Um es mal stichpunktartig zusammenzufassen:

  • einen Feldtest gibt es nicht

Etwas, was jede kleine Software-Klitsche hinbekommt.

  • jeder Bürger bekommt eine einmalige Patienten-ID

Womit sich Patientendaten auch noch nach Jahren eindeutig verfolgen lassen.

  • die Daten werden zentral und unverschlüsselt abgelegt

Was als ein „bitte hack mich“ verstanden werden darf.

  • die Inhalte sollen später in sogenannten „Mehrwertdiensten“ verwurstet werden

Was damit endet, dass man nach einem Autounfall Angebote für günstige Hüften im Postkasten findet.

Klar, irgendwo müssen die 4,5 Milliarden(!) für das Projekt ja herkommen.

Rauchverbot beeinträchtigt Umsätze in Kneipen nicht.

Nun also doch. Was uns Vernünftigen schon lange klar war, ist jetzt auch für alle anderen in Zahlen gepresst worden:

Das Rauchverbot beeinträchtigt die Umsätze von Kneipen und Restaurants offenbar weniger stark als befürchtet. Die Gäste hätten sich schnell an das Verbot gewöhnt, berichtete der «Spiegel». (…) Je länger die Gesetze in Kraft seien, desto positiver entwickelten sich die Umsätze (…)

Dass es so eintreten würde wie es eingetreten ist, war keinesfalls überraschend. Man musste nur ohne Scheuklappen ins Ausland sehen, wie dort das Rauchverbot in Kneipen durchgesetzt wurde, und welche Folgen es hatte. Irland ist ein klassisches Beispiel.
Aber bei uns waren Drogensüchtige und ihre Lobby fest davon überzeugt, dass alles ganz anders kommen würde, und Kneipen reihenweise dicht machen würden. Schon alleine diese total irreale Einschätzung kann man als ein Symptom einer Krankheit (Drogensucht) ansehen.

USA kriegen legalen Zugriff auf deutsche Datenbanken

Mit dem Datenaustauschabkommen zwischen USA und BRD ergibt sich folgende Situation:

Deutschland und die USA werden verstärkt DNA-Daten, Fingerabdrücke und andere personenbezogene Daten austauschen. Das Abkommen hat auch für die Geschäftsführer hierzulande Konsequenzen. Erste Sicherheitsanbieter warnen vor Schnüffeleien durch US-Geheimdienste.
(…)
Kritiker warnen in diesem Zusammenhang, dass die USA damit nicht nur Daten von potenziellen Terroristen, sondern auch die von aktenkundig gemachten Demonstranten, Schwarzfahrern oder Asylbewerbern erhalten.

Bundesverfassungsgericht, bitte einschreiten! Wie viele erklärt verfassungswidrige Gesetze hat unsere aktuelle Regierung bereits auf den Weg gebracht? Ich kann es nicht mehr zählen.

DNA; Fingerabdrücke? Wer meint ihn beträfe das nicht: Fingerabdrücke hat jeder Pass, DNA wird bei jedem Autoradioklau genommen. Ja, vom Eigentümer des Autos, damit man sie von der evtl. DNA des Diebes abgleichen kann.

Inzest bleibt strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit sieben gegen einer Stimme entschieden: Inzest kann weiterhin strafbar bleiben. In der ZEIT wird dies ein „beklemmendes“ Urteil genannt. Dies hat zwei Gründe. Zum Einen stützt sich das Urteil auf moralische Ansichten („Moralgesetzgebung“), zum Anderen auf Argumente der Eugenik.

Für den Hallenser Rechtsprofessor Joachim Renzikowski stellt sich die Sache so dar:

Der Gesetzgeber kann also bei Strafe die Zeugung von Kindern verbieten, wenn bei ihnen ein nennenswertes Risiko besteht, einen genetischen Defekt zu bekommen. Zumindest hätte das Verfassungsgericht nichts dagegen. Es sagt mit seinem Urteilsspruch auch, das Inzest-Verbot würde dem Schutz der Volksgesundheit dienen. Das bedeutet im weiteren Sinne: Wenn der Gesetzgeber bei Strafe verbieten würde, dass Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Kinder zeugen, wäre das für das Verfassungsgericht in Ordnung. Zumindest wurde heute mit dem Urteil einer solchen Entwicklung kein Riegel vorgeschoben.

Ab sofort kann also ein Gesetz erlassen werden, das z.B. einem Kleinwüchsigen bei Gefängnisstrafe(!) verbietet, sich zu vermehren. Eingeordnet in den historischen Kontext Deutschlands lässt mich das schwindelig und wütend werden. So etwas kann nicht sein.

Desweiteren bleibt das Gesetz unpraktikabel. Denn im Wortlaut verbietet §173 StGB nicht den Beischlaf generell und nicht die Zeugung, sondern lediglich den „vaginalen Beischlaf“, von oralen und analen Praktiken keine Rede. Konkret bedeutet das: wenn eine Frau von ihrem Bruder schwanger wird, muss der Staat nachträglich den vaginalen Geschlechtsverkehr nachweisen. Und dafür bedarf es entweder Zeugen, Geständnisse oder Beweismittel wie ein benutztes Kondom. Für die Angeklagten reicht eine Schutzbehauptung z.B. eine Spritze benutzt zu haben.

Der Rechtsprofessor weiter:

Renzikowski: Könnte man. Alle anderen Tatbestände, die unstrittig sind, werden durch andere Paragrafen abgedeckt: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und natürlich Vergewaltigung. All das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Dass durch das Gesetz das Rechtsgut Familie geschützt würde, halte ich ebenfalls für kein überzeugendes Argument. So bleibt ja auch der einvernehmliche Beischlaf zwischen Adoptivgeschwistern oder Stiefvater und Tochter unbestraft.

Für mich klingt das danach, als hätten sich einige Männer und Frauen gewunden, um sich von einer zementierten Moralvorstellung nicht lösen zu müssen. Dass das Inzestverbot auf Dauer fällt, ist keine Frage. Die Problematik mit der Eugenik bleibt hingegen bestehen. Und ich bin sicher, dass uns das verfolgen wird. Wenn nicht jetzt, dann in Jahren, denn menschliches Leben wird in unserer Gesellschaft zunehmend nach seiner Rentabilität ausgerichtet.

weitere Infos im Lawblog.

Schlagzeilen 12.03.2008

  • Kein Abhörschutz für Imame in der Neufassung des BKA-Gesetzes. Ach jetzt verstehe ich, warum man den Abhörschutz für Geistliche aufheben wollte, Stichwort Beichtgeheimnis. Man hätte ja alle Geistlichen gleich behandeln müssen, vergleichbar mit dem Kopftuch von Nonnen in Schulen. Gut, jetzt trifft es eben die Imame. Der Staat möchte wohl bei der „Terror-Religion“ eine Ausnahme machen. Islam ist im Gegenteil zum Christentum halt keine Staatsreligion. Warum schreiben die das Christentum nicht als Staatsziel ins Grundgesetz?
  • Eins von vier Mädchen im Teenager-Alter hat in den USA eine Geschlechtskrankheit. Waren die nicht das Land mit dem ach so großen Wert auf „Abstinenz“? Sehr lustig. Gut, vor den pseudobraven, erzkonservativen Wünschen ist eben doch die Biologie Realität vor. [via fefe]
  • Musik-Lobbyist löscht Creative-Commons Alben bei Rapidshare. Ach, was für ein „Zufall“. Einfach „aus Versehen“ mitgelöscht. Jaja, alles klar. Um das nochmal klar zu stellen: diese Firma (ProMedia GmbH) hat von Rapidshare Löschrechte für Dateien bekommen! Unglaublich. Wenn es nach denen ginge, würde das Dateiformat „MP3“ zur Straftat erklärt.
  • Unschuldiger wegen Kinderpornografie im Verdacht. So schnell kann es gehen. Heute denkt er noch: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, morgen steht das BKA auf der Matte: wegen Kinderpornografie. Am Ende kommt raus, dass die falsche IP übermittelt wurde. Was auch nur rauskommt, weil der Datenschutzbeauftrage nachforscht.
    Geil! Hey, das ist Realsatire! Erinnert sich jemand an die Szene in mit der Hausdurchsuchung in Brazil? Buttle, Tuttle, wo ist da schon der Unterschied? Morgen kommt der Nächste unter die Räder der Überwachungsmaschinerie.

Schlagzeilen 10.03.2008

  • Spiegel Online berichtet über die größten Technik-Ärgernisse aller Zeiten. Gemeint sind die am Computer. Eigentlich keine schlechte Idee, aber leider entwickelt sich der Artikel zu einer Heulerei auf BILD-Zeitungs Niveau. Wer wissen möchte was schlechter Journalismus ist, sollte sich den Artikel durchlesen.

Schlagzeilen 09.03.2008

Schlagzeilen 06.03.2008

  • Was tut man, wenn man nicht damit zufrieden ist, was das Volk sich da so heranwählt? Na ist doch klar, man „modifziert“ die Demokratie so lange, bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. So sieht die Demokratie 2.0 nach Wunsch von Roman Herzog aus, super! Wie wäre es, wenn mal ein Ruck durch Deutschland ginge, und wir „lupenreinen Demokraten“ wie Herzog einen Arschtritt verpassen?
    Sehr interessant. Gib den Leuten eine Linkspartei, und sie werden dir schon zeigen, wie demokratisch sie wirklich sind.
    Ach ja, da war noch dieser hellsichtige Kommentar eines deutschen Dramatikers:

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?

*WE* are Anonymous – Operation Party Hard 15.03.

Gut, da ich am 15.03. leider keine Zeit habe, um mit Anonymous gegen Scientology zu demonstrieren, verlinke ich mal fleißig.

* Ankündigung von „Anonymous Germany“ im heise.de-Forum (Screenshot)

* Projekt Chanology
* Scientology Proteste am 15. März
* Anonymous Germany Blog

und natürlich die beiden Youtube-Vids:

Ich bin sehr gespannt, was da noch so kommen mag. 🙂

Pixel-Videos in der Tagesschau

Grade in der Tagesschau: lustig, jetzt zeigen die schon pixelige Liveleak.com Videos von fast abstürzenden Flugzeugen. (Emma-Böe)

Klar, wenn man nichts anderes hat… Zeigt eben nur, wo es auf Dauer lang geht. Da darf einen Tag später dann die Generation der „Internetausdrucker“ (wie sie beim CCC so gerne genannt werden) auch das sehen, was sowieso schon jeder kannte.

Charlotte Roche, Pornos und Puffs

Bisher war meine Meinung zu Charlotte Roche eine sehr sehr hohe.

Jetzt ist sie noch höher.

Charlotte Roche verteidigt Pornos
Zur Entspannung, Erregung, Inspiration: Grimme-Preisträgerin Charlotte Roche hält harte Pornos für wichtig. Frauen-Erotikfilme sind nach Meinung der selbsternannten Feministin viel zu „lulli bulli“. Die 29-Jährige fordert außerdem „Fair-Trade-Puffs.

Amen, Frau Roche. Diesen Typ Frau mag ich.
Alice Schwarzer & Co. können sich verstecken, die sind von vorgestern.

Die „Volksbank-Kot Affäre“ – Just my 2 Cent

Mein kleiner Beitrag zur „Volksbank-Kot Affäre“: Wer es noch nicht gehört hat – die Geschichte ging ungefähr so von Statten. Ein Kind (weiblich, 3,5 Jahre) mit Mama an der Hand tritt in einen Hundehaufen, und verschmutzt den Teppich einer Bank. Natürlich wird das gefilmt. Die Bank sieht die Sauerei, macht die Kundin ausfindig, und schickt eine Rechnung. 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Die Variante der Bank sieht ein bisschen anders aus. Danach habe die dreieinhalbjährige (jetzt nicht mehr) potentielle Kundin einen Haufen in die Ecke gesetzt. (Nachzulesen im Heise.de Newsticker)

Unschön, aber die Quintessenz der Sache bleibt die Gleiche, ganz gleich welche Variante korrekt ist.

Überwachung ist nicht dazu da, um Bankräuber und Trickbetrüger aufzuspüren, sondern überwacht alles und jeden. Und dementsprechend erfolgt die Auswertung. Und jetzt sage noch jemand, er habe nichts zu verbergen. Der alte Spruch

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wir überwachen nur, um schlimmste Verbrechen zu verhindern.

zieht schon lange nicht mehr. Eigentlich sollte man der Stuttgarter Volkskotbank dankbar sein für diese schamlose Erkenntnis.
Bleibt zu hoffen, dass Mama und Töchterchen die richtigen Konsequenzen aus dem Fall ziehen, und dass Mutter ihren Sprössling zu einem Datenschützer erzieht.

Übrigens: eine weitere Sichtung des Rohmaterials in diesem Fall bleibt wohl ausgeschlossen, aus folgenden Gründen. Also auf den Trichter wäre ich jetzt überhaupt nicht gekommen.

„Yes We Can“

“The Yes We Can Song” ist ein verdammt guter Werbe-Clip für Barack Obama, wo Stars Auschnitte einer Rede nachsingen.

In Deutschland nur schwer vorstellbar, aber die Amerikaner führen ihren Wahlkampf emotionaler als wir Europäer. Dort heißt es entweder Angst oder Hoffnung. Und – mal ganz abgesehen davon, dass ich Barack Obama mit seinen Argumenten für überlegen halte – ist „Hope“ besser als „Fear“.

[via netzpolitik.org]

Update:
Neulich hatte ich noch dieses Bild von Barak Obama gesehen:


Klicken für große Variante

[via rebelart.net]

extra3 – Die Durchschnittsfamilie: Mindestlohn

extra3 belehrt uns über den Mindestlohn

– Mindestlohn ist, wenn man von dem Leben kann, was man verdient. Lustige Idee, nicht?
– Und wo gibt es so einen Mindestlohn?
– Och, in Europa sind das nur ein paar wenige Länder. So 20 Stück. Aber in Deutschland machen wir das anders.

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