Schäuble plus Schäuble 2.0

Ein sehr cooles Foto ist bei netzpolitik.org zu sehen, Schäuble mit STASI 2.0 Schäuble Flyer in der Hand:

Wir waren trotz minimaler Vorlaufzeit etwa 20 Demonstranten von Piratenpartei Rheinland-Pfalz, Grüner Jugend Rheinland-Pfalz, AK Vorrat Rheinmain und einem alternativen Jugendcafe in Bingen und aben uns mit großen Transparenten wie dem Demokratie/1984-Ortsschild und einer riesigen Schäublone mit STASI 2.0-Slogan direkt vor der Veranstaltungshalle positioniert, so dass alle, die in die Halle wollten, an uns vorbei mussten und uns sehr deutlich wahrgenommen haben.

Weitere Infos bei Netzpolitik.org.

Eine geniale Aktion, ein Bild das nachwirkt. Ja, der wird noch einiges zu spüren bekommen von den Leuten, die er so schamlos kollektiv überwacht sehen will.

Bei meinem nächsten Personalausweis…

Bei meinem nächsten Personalausweis oder Pass besuche ich vorher mal morphases.com. Da bastelt man sich dann einfach vorher ein Foto zusammen wie man grade lustig ist. Welcher Staatsangestellte achtet schon auf Millimetermaße oder kleinste Augenabstände? Mal ganz abgesehen davon, dass man ein ausgedrucktes Foto auf Fotopapier kaum von einem aus dem Automaten unterscheiden kann.

Alternativ kann auch GIMP herhalten, klar.


Hier klicken für das Beispiel

Ich wünsche viel Spaß beim Experimentieren.
Und so fällt der schlaue Bürger durch das Raster der Überwachungsmaschinerie.

USA kriegen legalen Zugriff auf deutsche Datenbanken

Mit dem Datenaustauschabkommen zwischen USA und BRD ergibt sich folgende Situation:

Deutschland und die USA werden verstärkt DNA-Daten, Fingerabdrücke und andere personenbezogene Daten austauschen. Das Abkommen hat auch für die Geschäftsführer hierzulande Konsequenzen. Erste Sicherheitsanbieter warnen vor Schnüffeleien durch US-Geheimdienste.
(…)
Kritiker warnen in diesem Zusammenhang, dass die USA damit nicht nur Daten von potenziellen Terroristen, sondern auch die von aktenkundig gemachten Demonstranten, Schwarzfahrern oder Asylbewerbern erhalten.

Bundesverfassungsgericht, bitte einschreiten! Wie viele erklärt verfassungswidrige Gesetze hat unsere aktuelle Regierung bereits auf den Weg gebracht? Ich kann es nicht mehr zählen.

DNA; Fingerabdrücke? Wer meint ihn beträfe das nicht: Fingerabdrücke hat jeder Pass, DNA wird bei jedem Autoradioklau genommen. Ja, vom Eigentümer des Autos, damit man sie von der evtl. DNA des Diebes abgleichen kann.

Schlagzeilen 12.03.2008

  • Kein Abhörschutz für Imame in der Neufassung des BKA-Gesetzes. Ach jetzt verstehe ich, warum man den Abhörschutz für Geistliche aufheben wollte, Stichwort Beichtgeheimnis. Man hätte ja alle Geistlichen gleich behandeln müssen, vergleichbar mit dem Kopftuch von Nonnen in Schulen. Gut, jetzt trifft es eben die Imame. Der Staat möchte wohl bei der „Terror-Religion“ eine Ausnahme machen. Islam ist im Gegenteil zum Christentum halt keine Staatsreligion. Warum schreiben die das Christentum nicht als Staatsziel ins Grundgesetz?
  • Eins von vier Mädchen im Teenager-Alter hat in den USA eine Geschlechtskrankheit. Waren die nicht das Land mit dem ach so großen Wert auf „Abstinenz“? Sehr lustig. Gut, vor den pseudobraven, erzkonservativen Wünschen ist eben doch die Biologie Realität vor. [via fefe]
  • Musik-Lobbyist löscht Creative-Commons Alben bei Rapidshare. Ach, was für ein „Zufall“. Einfach „aus Versehen“ mitgelöscht. Jaja, alles klar. Um das nochmal klar zu stellen: diese Firma (ProMedia GmbH) hat von Rapidshare Löschrechte für Dateien bekommen! Unglaublich. Wenn es nach denen ginge, würde das Dateiformat „MP3“ zur Straftat erklärt.
  • Unschuldiger wegen Kinderpornografie im Verdacht. So schnell kann es gehen. Heute denkt er noch: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, morgen steht das BKA auf der Matte: wegen Kinderpornografie. Am Ende kommt raus, dass die falsche IP übermittelt wurde. Was auch nur rauskommt, weil der Datenschutzbeauftrage nachforscht.
    Geil! Hey, das ist Realsatire! Erinnert sich jemand an die Szene in mit der Hausdurchsuchung in Brazil? Buttle, Tuttle, wo ist da schon der Unterschied? Morgen kommt der Nächste unter die Räder der Überwachungsmaschinerie.

Automatische Kennzeichenkontrolle verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.

heise.de

Soweit erst einmal eine gute Nachricht. Wobei die Frage sein muss, welche Konsequenzen das offensichtlich verfassungswidrige Handeln der Ländern haben wird. Wahrscheinlich keines. Interessant finde ich folgenden Aspekt der Rasterfahndung bei Kennzeichen:

Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten.

Das ist ja toll. 99,97 Prozent der überwachten Autofahrer wurden also umsonst überwacht. Das macht im Schnitt einen auf 3.500 Scans. Und dann ging es auch nur um so „schwerwiegende“ „Verbrechen“ wie um nicht bezahlte Versicherung. Kapitalverbrechen wird man mit sowas praktisch gar nicht aufklären.

Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist inzwischen empört: „Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen.“

Das ist inzwischen beinahe Standard. Am Ende lässt das nur einen Schluss zu: In den Regierungen sitzen Verfassungsfeinde. Aber das ist dem Verfassungsschutz ja egal, der ist für die Art Verfassungsfeinde nicht zuständig.

Schlagzeilen 09.03.2008

Schlagzeilen 06.03.2008

  • Was tut man, wenn man nicht damit zufrieden ist, was das Volk sich da so heranwählt? Na ist doch klar, man „modifziert“ die Demokratie so lange, bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. So sieht die Demokratie 2.0 nach Wunsch von Roman Herzog aus, super! Wie wäre es, wenn mal ein Ruck durch Deutschland ginge, und wir „lupenreinen Demokraten“ wie Herzog einen Arschtritt verpassen?
    Sehr interessant. Gib den Leuten eine Linkspartei, und sie werden dir schon zeigen, wie demokratisch sie wirklich sind.
    Ach ja, da war noch dieser hellsichtige Kommentar eines deutschen Dramatikers:

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?

Onlinedurchsuchung NRW: verfassungswidrig, aber…?

URTEIL ZU ONLINE-DURCHSUCHUNG – Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz in seiner jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt.

War grade noch früh genug aufgestanden, um die Prüfung der Anwesenheit (Twister war natürlich da) und die Verkündung des Urteils auf PHOENIX mitzubekommen: verfassungswidrig.
Nicht per se, aber in dieser Form schon.

Was also sind die Folgen: wenn es um „Terrorismus“ und „akute Lebensgefährdung“ geht, dann wird ein Richter abnicken dürfen. Wahrscheinlich wird es in wenigen Jahren genau so ablaufen wie bei Hausdurchsuchungen (man erinnere sich an den Skandal vor dem G8 Gipfel) oder Telefonüberwachung (Deutschland ist Abhörweltmeister).

Mittlerweile gibt es erste News:
* Spiegel Online:
Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung

* heise.de:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

* Zeit.de:
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung
Kommentar: Meine Festplatte

B90/Grüne klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

47 von 51 Abgeordneten der Grünen im Bundestag haben eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die seit Anfang Januar geltende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht.

schreibt heise.de (Link)

Da denke ich mir: „schon“…?
Die Grünen mögen mal eine progressive Kraft gewesen sein, aber das ist wohl 20 Jahre her. Von den Grünen hätte ich eigentlich erwarten können, dass sie sich dem AK Vorratsdatenspeicherung anschließen und ihre politische Basis dazu bewegen, sich einzeln der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Aber die Grünen wollen auf einen fahrenden Zug aufspringen bei dem sie nicht merken, dass er längst abgefahren ist. Ohje. Vermutlich hat man gemerkt, dass Datenschutz auf einmal wieder „Hip“ ist, nur das dummerweise zu spät.

BGH: Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

BGH
Beschluss vom 18.10.2007
StB 34/07

Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
JurPC Web-Dok. 28/2008, Abs. 1 – 11

StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2

Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Puh, da habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Schon seltsam, dass die Verwendung von „digitalen Briefumschlägen“ erst geklärt werden musste. Wenn das gleiche jetzt auch noch für verschlüsselte Festplatten gilt, dann bin ich ja aus dem Schneider. In der Zwischenzeit gilt bestimmt die Schuldvermutung, generiert vom Schäubleschen Unrechtsstaat 2.0. Und wer sich Truecrypt 5.0a herunterlädt (neu!neu!neu!), wird aus dem Raster gepickt und der wird näher untersucht.
Denn – man muss wohl zwischen den Zeilen lesen – die Verwendung von Verschlüsselung mag zwar kein Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein, aber den Einsatz des Bundes- oder Landestrojaners rechtfertigt es doch, oder?

Truecrypt 5.0 ist da!

Seit Tagen hatte ich das neue Release von Truecrypt, Version 5.0 erwartet. Jetzt ist es da, nach einer Verschiebung einer Verschiebung einer Verschiebung. Aber egal. Version 5.0 kann heruntergeladen werden.

Das brandneue Superfeature von Version 5.0 ist die Pre-Boot Vollverschlüsselung einer Festplatte. Für Laien: man muss das Passwort _vor_ dem Booten eingeben, ansonsten kommt man nicht weiter. Das gab es bisher (für Windows) nur bei kommerziellen Produkten.
Die Probe aufs Exempel habe ich direkt gemacht. Man wird bei der Einrichtung der Vollverschlüsselung ausführlich darauf hingewiesen, welche Fehler eventuell eintreffen können, und was man in welchem Fall tun sollte. Dabei ist es ratsam, den „Print“ Button auch zu benutzen.

Das anlegen einer auf CD/DVD gebrannten „Rescue Disk“ ist obligatorisch, und TrueCrypt will die CD sehen, bevor die Installation weitergeht. Ist das erledigt, wird neu gebootet, und eine Probe aufs Exempel gemacht. Man bekommt die Passwortabfrage angezeigt, noch ohne verschlüsselter Festplatte.
Danach kann die Verschlüsselung losgehen (was mehrere Stunden andauert), bei mir ergab sich jedoch ein CRC-Fehler nach wenigen Prozentpunkten. Rückgängigmachen war kein Problem, aber ich stehe erst einmal vor einem Rätsel. Gut, vielleicht liegt es an der noch brandneuen Version. Weitere Experimente folgen auf jeden Fall.

Update
Wie ich meinen Logs entnehmen kann, strömen einige Leute mit dem Suchbegriff „TrueCrypt 5.0 CRC-Fehler“ oder ähnlich auf meine Seite. Wenn jemand betroffen ist oder eine Lösung parat hat, bitte melden. Dann können wir gemeinsam auf die Suche nach der Lösung machen. Hinweis: anonymes Posten ist möglich, IP-Adressen der Kommentare werden nach wenigen Tagen automatisch gelöscht.

Die „Volksbank-Kot Affäre“ – Just my 2 Cent

Mein kleiner Beitrag zur „Volksbank-Kot Affäre“: Wer es noch nicht gehört hat – die Geschichte ging ungefähr so von Statten. Ein Kind (weiblich, 3,5 Jahre) mit Mama an der Hand tritt in einen Hundehaufen, und verschmutzt den Teppich einer Bank. Natürlich wird das gefilmt. Die Bank sieht die Sauerei, macht die Kundin ausfindig, und schickt eine Rechnung. 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Die Variante der Bank sieht ein bisschen anders aus. Danach habe die dreieinhalbjährige (jetzt nicht mehr) potentielle Kundin einen Haufen in die Ecke gesetzt. (Nachzulesen im Heise.de Newsticker)

Unschön, aber die Quintessenz der Sache bleibt die Gleiche, ganz gleich welche Variante korrekt ist.

Überwachung ist nicht dazu da, um Bankräuber und Trickbetrüger aufzuspüren, sondern überwacht alles und jeden. Und dementsprechend erfolgt die Auswertung. Und jetzt sage noch jemand, er habe nichts zu verbergen. Der alte Spruch

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wir überwachen nur, um schlimmste Verbrechen zu verhindern.

zieht schon lange nicht mehr. Eigentlich sollte man der Stuttgarter Volkskotbank dankbar sein für diese schamlose Erkenntnis.
Bleibt zu hoffen, dass Mama und Töchterchen die richtigen Konsequenzen aus dem Fall ziehen, und dass Mutter ihren Sprössling zu einem Datenschützer erzieht.

Übrigens: eine weitere Sichtung des Rohmaterials in diesem Fall bleibt wohl ausgeschlossen, aus folgenden Gründen. Also auf den Trichter wäre ich jetzt überhaupt nicht gekommen.

Wahlbeobachtung: Es ist spannend in Hessen

Die Wahlbeobachtung der NEDAP Wahlcomputer in Hessen scheint sehr viel spannender zu werden als erwartet.
Mitunter fühlt man sich an schlechte Krimis erinnert (inklusive Verfolgungsfahrten).

Bisherige Zwischenbeobachtungen gibt es bereits:

Weitere Infos sind auf dem Weg, soeben lese ich im Chat, dass auch ein Twitter-Account angelegt wurde, um Informationen zu verbreiten: Twitter-Account Wahlbeobachter

weitere frische Infos im IRC: #wahlcomputer auf irc.hackint.org

Update:

Draußen fiel uns auf, dass man durch das Fenster über einen Spiegel, der im Wahlraum ungünstig hing, das Bedienfeld zur Stimmabgabe sehen konnte. Wir wiesen den Wahlvorstand darauf hin, und obwohl man uns das zuerst nicht glaubte (ich geh mal raus… nee, da kann man nix sehen, bis es ein zweiter Wahlhelfer dann auch bestätigte), wurde dann doch eine Matratze vor das Fenster gestellt.

Ohje…

Wahlbeobachter in Hessen: Mitfahrer gesucht!

Neben dem CCC berichtete auch netzpolitik.org darüber, dass bei der Wahl in Hessen am 27.01. die NEDAP-Wahlmaschinen durch Wahlbeobachter „beschattet“ werden sollen.

Generell hätte ich nichts dagegen, auch mal vorbeizuschauen, wie das abläuft, und ob alles korrekt von Statten geht. Wer also aus dem Raum Mittelhessen kommt, und an dem Tag noch nichts vor hat: ich überlege an dem Tag eines der Lokale zu besuchen, nur nicht alleine. Nach Möglichkeit eines der Lokale, bei denen sich bisher noch niemand rumtreibt. Es stehen ja einige Städte zur Auswahl.

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CCC: Standorte der Wahlcomputer in Hessen

Wie der CCC auf seiner Homepage berichtet, geht man nun juristisch gegen den Einsatz von Wahlcomputern im Lande Hessen vor. Hintergrund ist die erwiesene Unsicherheit der Wahlcomputer. Aktuell richtet sich das Augenmerk auf die Landtagswahl am 27. Januar 2008, aber auch auf die folgenden Bürgermeisterwahlen.

Hier eine Karte der Städte und Gemeinden, die am 27. Januar Wahlmaschinen einsetzen wollen:


Größere Kartenansicht

* Gemeinde Niestetal
* Gemeinde Niedernhausen
* Stadt Bad Soden am Taunus – 14 Wahllokale
* Stadt Langen
* Stadt Obertshausen
* Gemeinde Alsbach-Hähnlein
* Stadt Lampertheim
* Stadt Viernheim

Ein einstündiger Vortrag zum Thema vom 24C3 findet sich hier. Das Video hat das MKV-Format, am leichtesten anzusehen mit dem VLC-Player.

Überwach.com: Upgrade zu Version 2

Hier die Ausbeute meiner bisherigen uberwach.com-Zeit:


Klicken für großes Bild

Das ist eine Art von Screenie, den man mit Stolz herumzeigen kann. Ein Screenshot, der dann einige Leute aber erschreckt:

Was hast du angestellt, dass die auf deine Seite surfen?

Natürlich ist die Realität banaler. Aber trotzdem, das Ziel der Aktion bleibt ja: Die Spitzel bespitzeln.
Neu ist jetzt, dass Version 2 von Überwach.com mehr Features und bessere technische Unterstützung bietet, so liest man bei dataloo.

Ich empfehle diese spannende Aktion auf jeden Fall weiter.
Was die Staatsregierung Bayern wohl auf meiner Seite treibt…? 😉

Vorratsdatenspeicherung: So – und jetzt?

Ganze drei Tage ist es her, dass die Vorratsdatenspeicherung den Bundestag passiert hat. Mit mehr als zwei Dritteln aller Stimmen. So weit, so schlecht.

Wolfgang Schäuble fühlt sich allmächtig und lässt solche Sachen ab wie:

„Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten‘, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten.“

Es ist das eine, das Bundesverfassungsgericht mit Hitler zu vergleichen, etwas anderes sowas als Bundesinnenminister zu tun. Aber okay. Inzwischen erwartet man nichts anderes.

Sehr lustig abartig verhalten sich einige SPD-Abgeordnete. Zwar haben sie für die Sache gestimmt, aber einige haben „Bauchschmerzen“ mit dem Gesetz. Auf deutsch: nicht den Arsch in der Hose die „Fraktionsdisziplin“ zu brechen, man verlässt sich halt auf Karlsruhe.
Quellen:
* heise.de: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung
* Kai Raven 1, Kai Raven 2

So – und jetzt?

Die Antwort lautet: Verfassungsbeschwerde. Bereits im September habe ich mich der Sache angeschlossen. Wer das tun will, kann sich bis zum 19.11. (Poststempel!) hier beteiligen. Das Formular zum Download gibt es hier.

Was sonst noch? Einfach mal einen Blick auf die Ortsgruppen vom Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung werfen. Kontakte aufnehmen, Demos organisieren.

Webdemo gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat alle Betreiber von Webseiten am heutigen Tag vor der Entscheidung des Bundestags über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland dazu aufgerufen, ihre Netzangebote zu verhüllen. Im Rahmen einer Web-Demo, für die der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern einen Skript-Code bereithält, soll das Internet mit einer schwarzen Todesanzeige um das Telekommunikationsgeheimnis trauern. „Gläsernes Telefon, Handy, E-Mail und Internet – wollt ihr das wirklich?“, wendet sich damit eine schwarz gefärbte Homepage in roter Schrift an die Abgeordneten der großen Koalition.

Ich beteilige mich an der Aktion. Wer das Setzen von Cookies zulässt, bekommt die Anzeige nur einmal angezeigt.

Weitere Infos gibt es beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

[via heise.de]