Wir erinnern uns: als Alice Weidel in der NDR Sendung extra3 seinerzeit als „Nazischlampe“ bezeichnet wurde, galt das kurioserweise nicht als Beleidigung, sondern wurde vor Gericht als Satire verbucht. Einige Zeitgenossen haben das als gerichtsfeste Erlaubnis interpretiert, Alice Weidel von nun an „Nazischlampe“ nennen zu dürfen.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass Beleidigungen ohnehin von schlechtem Stil und großer Hilflosigkeit zeugen und man sich die Frage gefallen lassen muss ob man mit dieser Begrifflichkeit nicht den Schlampen und/oder den Nazis Unrecht tut – derartige Gerichtsurteile gelten halt fast immer in einem sehr speziellen Kontext und sind eben keine Grundsatzurteile.
Konkret hat es der Osnabrücker Musiklehrer Gerhard Torges probiert und ist vor Gericht gelandet:
Archivlinks:
https://archive.ph/Pdc3h
https://archive.ph/cTii6
https://archive.ph/GHgLe
https://archive.ph/sxdtv
https://archive.ph/acv80
https://archive.ph/z0uKR
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