Grundsätze zur Folter

Schäuble geifert mal wieder nach Folter. Aber das ist ja nichts neues. Interessant in dem Zusammenhang ist übrigens wohl, dass es der oberste Verfassungsschützer (Fromm) selbst ist, der das zu schützende Gut mit Füßen tritt. Was tut man, wenn sich der oberste Verfassungsschützer als Verfassungsfeind outet?

Also: wenn mal immer wieder jemand damit ankommt, man könne Folter irgendwie schön reden, dann soll sich derjenige mal das hier zu Gemüte führen:

Ein bisschen Folter gibt es nicht – Wenn das Verbot nicht mehr absolut gilt, ist es abgeschafft

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.“ So steht es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in anderen völkerrechtlichen Konventionen. „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden“, heißt es im Artikel 104 des deutschen Grundgesetzes. Das Verbot der Folter gilt absolut. Kein Krieg, kein öffentlicher Notstand, keine noch so große Gefahr und keine noch so hehre Absicht können dieses Verbot relativieren.

Die Folter und ihre Androhung sind verboten, um nach einer bereits begangenen Straftat vom mutmaßlichen Täter ein Geständnis zu erzwingen. Und sie sind ebenso untersagt, um im Vorfeld einer möglichen Straftat Informationen über Pläne, Verstecke, Komplizen, Netzwerke, Mitwisser zu erpressen, damit dieses Verbrechen vielleicht noch verhindert werden kann.

Alle Strafprozessordnungen demokratischer, rechtsstaatlicher Gesellschaften stellen klar, dass der Einsatz von Folter eine unzulässige Vernehmungsmethode ist und dass Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, nicht verwertet werden dürfen. Selbst dann nicht, wenn der Gefolterte der Verwertung zustimmt.

http://www.zeit.de/2004/49/Folter?page=all

 

4 Gedanken zu „Grundsätze zur Folter“

  1. Tja ein sehr schmaler Grat.
    Selber Foltern —> nein
    die Informationen nutzen —> immer gerne
    Man muss sich halt vor augen halten: diese informationen sind da, sie nicht zu nutzen wäre fahrlässig.
    Andererseits sollte die Regierung darauf achten, versuchen durchzusetzen, das niemand erst Foltert.
    Leider interessieren sich die Regierungen der Amis, Russen , Chinesen… nicht für Menschenrechte, und nicht wirklich für Deutschlands Meinung in dieser Sache.

  2. Für mich ist das überhaupt kein schmaler Grat. Folter ist und bleibt grundsätzlich verboten. Wenn man Informationen aus Folter hinterhergeworfen bekommt, sollte man versuchen das beste aus der Situation zu machen – und anschließend den Kontakt zum entsprechenden Land abbrechen. Wer foltert, muss geächtet werden.

    Aber bei uns sieht das ja so aus: wenn einer foltert, und auch noch deutsche Staatsbürger entführt, dann wird demjenigen dabei geholfen.

    Eigentlich Grund genug, eine Regierung abzusetzen – Mittel wären da egal.

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