In Deutschland gilt die Gurtpflicht. Wer keinen Gurt anlegt, zahlt 30 Euro.
Der Oberkatholik hat bei seinem Deutschlandbesuch keinen Gurt getragen. Dass das gar nicht geht – wo er doch eine Vorbildfunktion hat – sollte selbstverständlich sein. 🙂
Nun muss die Bußgeldbehörde also prüfen, ob für den Betroffenen „mit seinem Fahrzeug Fabrikat Mercedes Benz (Spezialumbau), amtliches Kennzeichen SCV 1“, bei seinen Fahrten in Freiburg die Anschnallpflicht galt. „Vor der Verwaltung sind alle Menschen gleich – auch der Papst“, sagt Edith Lamersdorf, Pressesprecherin der Stadt.
Falls Sundermann und sein Mandant Erfolg haben, wäre der Imageschaden für den Papst deutlich höher als der finanzielle. 30 Euro, sagt Lamersdorf, betrage das Bußgeld für Fahren ohne Gurt. „Ich rechne mir zwar kaum Chancen aus“, sagt Hilsmann. „Mir wäre es aber lieb, wenn er zahlen müsste und seinen Fehler zugeben würde.“
Och, ich wäre durchaus dafür ihn zur Not nen Tag oder so in Haft zu nehmen, falls er das Bußgeld nicht bezahlt.