Deutschland befindet sich in einem Kriegszustand. Wir führen Krieg.
Klar, unser Verteidigungsminister kriegt beim Wort „Krieg“ einen hochroten Kopf (auch BOMBE genannt) und schimpft und meckert es handele sich um einen „Stabilisierungseinsatz“ in dem es zu Kämpfen komme, also ein „Kampfeinsatz“. Klingt ja auch viel schöner.
Klar, Begrifflichkeiten sind das A und O, und so darf das neue Eiserne Kreuz auch nicht „Eisernes Kreuz“ heißen, sondern muss wohlklingend mit „Ehrenkreuz für Tapferkeit“ umschrieben werden.
Die Fakten sehen aber anders aus, vor Allem für diejenigen, die sich mit Realitäten auseinandersetzen müssen, wie zum Beispiel den Versicherungen. Die Lebensversicherungen verweigern die Auszahlung an die Hintergliebenen der gefallenen Soldaten.
Die Frage, ob in Afghanistan Krieg herrscht, haben die großen Versicherungskonzerne längst beantwortet. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums haben die Versicherer bisher in 21 Fällen die Auszahlung ihrer Leistungen verweigert. In der sogenannten „Kriegsklausel“ ist eine Zahlung ausgeschlossen, wenn „die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht“ wurde.
Hier darf – wenig überraschend – Papa Staat eintreten.
Lies den Artikel bitte erstmal ganz bevor man dümmliche Blogbeiträge verfasst. Die Versicherungen orientieren sich nicht an der völkerrechtlichen Definition, an der sich unserer Verteidigungsminister hält.
Natürlich halten sich die Versicherungen nicht an „völkerrechtliche Definitionen“ weil sie sich an die Fakten halten. Man kann es nämlich auch mit Krieg zu tun haben, ohne es mit der völkerrechtlichen Definition zu tun zu haben.
Das sollte man seit dem 11. September eigentlich mal gemerkt haben. Und in Afghanistan sowieso.