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Keine Verurteilung für „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ auf Sylt

Die auf Sylt getätigten Parolen „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ reichen nicht für eine Verurteilung. Verfahren ist eingestellt.

Am Ende ist die Sache also so ausgegangen wie es viele Strafrechtler bereits von Anfang an vermutet haben. Denn die Voraussetzungen für den Straftatbestand der Volksverhetzung sind nicht gerade klein.

Damit ist die Sache also erledigt.
Das scheint allerdings nicht allen Nichtjuristen zu schmecken.

Nach dem Motto: „Aber… aber… aber… da muss man doch was tun können!!“. Wie sich herausstellt: Nein, das ist nicht strafbar. Also: Meinungsäußerung. Denn die Meinungen müssen weder richtig noch nett sein. Wer der (natürlich hirnverbrannten) Meinung ist, dass Nichtdeutsche sich nur temporär zum Beispiel als Touristen in Deutschland aufhalten dürfen, begeht eben keine Straftat.

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