Als ob die bisherige Regelung zum Thema Beschneidung für sich alleine genommen noch nicht sexistisch genug gewesen wäre:
Seit Freitag kennt Deutschland einen neuen Strafrechtsparagrafen, der weibliche und ausschließlich weibliche Beschneidung unter Strafe stellt.
So bemühten sich auch in der Diskussion diejenigen, die meinten, dass eine deutliche strafrechtliche Sanktionierung der Beschneidung von Mädchen von Nöten sei, stets darum, die Beschneidung männlicher und weiblicher Säuglinge bzw. Kinder streng auseinanderzudividieren. Um dies zu erreichen wurden in vielen Kommentaren und Stellungnahmen die weniger archaisch anmutenden Beschneidungsrituale an männlichen Säuglingen und Kindern den stark archaisch anmutenden Ritualen an weiblichen Säuglingen und Kindern entgegengesetzt, wodurch der erwünschte Eindruck, die Beschneidung von Jungen sei ja „eigentlich gar nicht so schlimm“ schnell erzielt wurde.
(…)
Hierbei wurde außen vor gelassen, dass es auch bei der weiblichen Beschneidung Formen gibt, die noch am ehesten der männlichen Beschneidung ähneln.
Die körperliche Unversehrtheit von weiblichen Säuglingen ist in Deutschland (per Gesetz!) mehr wert als die körperliche Unversehrtheit von männlichen Säuglingen.
[1] Wortlaut des §226a StGB „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Re-226-StGB-a/forum-260073/msg-23787439/read/
[2] Wortlaut des §1631d BGB „Beschneidung des männlichen Kindes“ http://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html