2003 wird der linke Radiosender „FSK“ in Hamburg von der Polizei durchsucht. Illegal, wie sich herausstellt. Doof nur, dass die Radiobetreiber sich für diese Erkenntnis bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen müssen.
Was sind die Konsequenzen aus dem Urteil?
Wie der CDU-Senat auf Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat er keine Schlüsse aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen, das die Razzia bei dem linken Sender für verfassungswidrig erklärte.
Hell yeah, genau so stellt man sich das vor in einem Rechtsstaat.
Aber das beste kommt noch:
Zu den Kosten des aufwändigen Polizeieinsatzes könne er nichts sagen – die Ermittlungsakten seien „zwischenzeitlich vernichtet“ worden.
Fazit:
Während der Polizeistaat Rechtsbrüche begeht und die Akten dazu zwischenzeitlich vernichtet, darf man sich immerhin in jahrelangem Kampf vor Gericht bestätigen lassen, dass es sich um eine illegale Aktion gehandelt hat. Immerhin. Nicht, dass das Konsequenzen hätte.
Soviel zum Thema Rechtsstaat.