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Tag: 17. August 2010

  • Google Street View FAQ [Update]

    Gefunden im Heise-Forum, das Google Street View FAQ:

    (Edit: der Autor hat das FAQ mittlerweile upgedated, ich setze das in Version 2.1 hier rein)

    _________________

    Google-Streetview-FAQ 2.1

    Vorab: Noch kein Gericht in Deutschland hat speziell über SV
    (Streetview) entschieden. Die folgenden Ausführungen beziehen
    sich auschließlich auf die bisherige Rechtssprechung zu anderen
    Fällen und die derzeit gültige Gesetzeslage.

    Diese FAQ stelle ich hier ein, damit die endlosen und absolut
    sinnlosen Diskussionen über die Höhe des Kameraturms der Street-
    view-Autos endlich aufhören. Nach gängiger Rechtssprechung
    handelt es sich bei üblichen Wohnhäusern, die lediglich das
    bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholen und
    nicht aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen,
    nicht um urheberrechtlich geschützte Bauwerke [1]. Damit spielt
    die Panoramafreiheit in der Diskussion über SV keine wesentliche
    Rolle, da die meisten Häuser, die SV fotografiert, nicht
    urhebberrechtlich geschützt sein dürften. Somit findet das
    UrhG im Regelfall auch keine Anwendung.

    Verbesserungsvorschläge oder Änderungswünsche werden gerne
    entgegengenommen.

    F1: Was ist die Panoramafreiheit?
    (mehr …)