Laut BILDBLOG war in der BILD von heute folgendes zu lesen:
Und um hinten anzufangen: An die Öffentlichkeit geriet das Video (laut DJ Tomekk aufgenommen vom Freund einer seiner Konkurrentinnen in der RTL-Dschungelshow) nicht. (…) Eine „Entgleisung in der Glotze“ fand nicht statt.
Und verboten ist keine einzige Strophe des Deutschlandliedes — und schon gar nicht die dritte natürlich. Sie ist vielmehr…
… die deutsche Nationalhymne.
Was nicht im Blogeintrag steht: Die Nationalhymne ist vor Verunglimpfung geschützt. Sie ist ein staatliches Symbol, und man kann mit Gefängnisstrafe bestraft werden, wenn man sie verunglimpft.
wikipedia sagt:
Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.
Nun, eine „Kunstfreiheit“ kann ich hier nicht erkennen. Wenn man mir hinwirft etwas „verbotenes“ zu tun, nur weil ich „Einigkeit und Recht und Freiheit“ singe, dann sehe ich darin eine Verunglimpfung unserer Nationalhymne. Wer das ebenso sieht, der sollte Strafanzeige gegen die BILD-Zeitung stellen.