Heute war die NRW-Variante der Onlinedurchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht, und hat die erste Klatsche erhalten, wenn man das so bezeichnen kann.
Der erste mündliche Verhandlungstag lief für die beklagten desolat ab. Siehe hier.
Sehr interessant der Kommentar im lawblog, den ein User postete:
Kai König meint: (10.10.2007 um 18:41) (…) Angesichts häufiger Lacher des gesamten Saales den Papier auf Kosten der Prozessbevollmächtigen von NRW produzierte und den “Rückfragen” der restlichen Richter, die mehr einem Verhör eines Angeklagten glichen, dürfte das NRW-Gesetz wohl in der Luft zerissen werden.
(…)
Besonders peinlich war aber der Chef des NRW-Verfassungsschutzes… auf Rückfrage ob denn schon Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, und wenn ja womit(Software) und von wem stammt sie. ungefährer O-Ton:
“Wir haben keine eigene Software (entwickelt) – wir erhalten die im Wege der Amtshilfe anderer Behörden bzw. Dienste.” – “Und welche?” – “Ehm.. ja… muss ich das sagen? (versucht sich zu erinnern, was in der Aussagegenehmigung stand)… ” – “Nun das BMI hat ja erklärt, dass es keine Software fertig habe” – “Ja, nun…. ehh…. wir erhalten die ja auch im Wege der Amtshilfe von andern Diensten…. ehhh…. jaa….”
– Hier beendet Papier die Rückfragen zu diesem Thema, da er den armen Mann nicht noch in ernte Bredouille bringen will.
Du liebe Zeit. 😀