Bagatellgrenze für Raubkopien?

Dass das Spielchen mit der Medienindustrie vs. Filesharing auf Dauer so nicht weitergehen würde, war mir ja schon länger klar. Jetzt bekommt die Sache aber offenbar eine völlig neue Wendung.
Durch die Massenanzeigen einiger Vertreter der Film- und Musikindustrie sind einige Staatsanwaltschaften erwartungsgemäß zum Erliegen gekommen. Mehr als 20.000 Anzeigen aufgrund von Filesharing gab es, und die Staatsanwaltschaften wären wohl auf Monate, wenn nicht sogar Jahre hinaus mit nichts anderem mehr beschäftigt.

Klar, denn Staatsanwaltschaften sind nur ausschließlich dafür da, um der Medienindustrie als Büttel zu dienen. Es gibt auch echte Verbrecher da draußen. Die logische Folge: Staatsanwaltschaften fordern eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer.

Die Ermittlungsbehörden unterstützen damit einen Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin hatte in ihrer Vorlage für den umstrittenen Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt eingebaut. Demnach sollten rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie „nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch“ hergestellt werden. Vor den Neuwahlen hatte die Bundesregierung den intern umstrittenen Entwurf zwar nicht mehr verabschiedet, Zypries ist jedoch auch in der geplanten Großen Koalition als Justizministerin vorgesehen, sodass der Zwist um den so genannten „2. Korb“ der Urheberrechtsreform schon jetzt wieder heftiger wird.

Danke, liebe Medienindustrie. Danke.

[via heise.de]