heise.de (scheußliches neues Design übrigens) berichtet über einen massenhaften Missbrauch von Bankkonto-Daten.
Laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sind CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefon- und Kontonummern von insgesamt rund 17.000 Bundesbürgern aufgetaucht. Die Daten wurden von einer Firma in Nordrhein-Westfalen an andere Unternehmen verkauft. Sie könnten laut Verbrauchzentrale im Zusammenhang mit einer Reihe von Betrugsfällen in den vergangenen Tagen stehen.
Und ich dachte sowas gäbe es nur im Ausland von wegen Kreditkartennummern und so weiter. Aber es war ja klar, dass sowas irgendwann passieren würde. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis mysteriöse Abbuchungen auf deutschen Bankkonten auftauchen würden. Da erscheint mir folgende Information sehr nützlich:
Sie [die Banken] bluten insofern dafür, dass sie die Buchung rückgängig machen
müssen, wenn diese innerhalb einer bestimmten Frist bei der Bank
reklamiert wurde. Die Frist wird oft mit sechs Wochen angegeben,
allerdings gibt es entsprechende Gerichtsurteile, dass diese Frist
nicht verbindlich ist und Kunden eine Lastschrift-Rückbuchung auch zu
einem wesentlich späteren Zeitpunkt von der Bank verlangen können
(z.B. im Fall der Rückbuchung nach einem Jahr, Az. XI ZR 258/99).
Im Falle einer Rückbuchung verlangt die Bank Gebühren vom Initiator
der Lastschrift (pro rückzubuchender Lastschrift), wenn dieser auf
Verlangen die entsprechende Unterschrift zur Einwilligung nicht
vorlegen kann. Häufen sich die Fälle von Rückbuchungen bei einem
Unternehmen, wird dieses Unternehmen vom Verfahren der vereinfachten
Lastschrift ausgeschlossen und in vielen Fällen auch vom
Lastschriftverfahren ausgeschlossen.
Ohne Gewähr, wusste ich aber auch noch nicht.