Oh nein! Hab ich mich jetzt strafbar gemacht?

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: dejure.org

Gut. Was ich getan habe ist mir eine Passwortliste zu verschaffen sowie diese zu verbreiten. Diese Passwortliste enthält eine Liste aller in Deutschland verwendeten EC-Karten PINs.

Na dann warte ich mal, bis die Polizei aufschlägt. §202c StGB ist nämlich ein Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwaltschaft muss in jedem Fall aktiv werden, und nicht nur auf Antrag.

Angst vor der Polizei II

Auch deswegen habe ich Angst vor der Polizei:

Die Polizei, dein Freund und Helfer: Polizeioberkommissar gesteht Banküberfall in Mönchengladbach. Die Polizei, müßt ihr wissen, die sind SO VERTRAUENSWÜRDIG, die würden NIE unsere Daten mißbrauchen! Daher schaffen wir auch gerade so viele Datenbanken für die Polizei!

(fefe)

Ich habe Angst vor der Polizei, weil einige von ihnen Verbrecher sind!
Und einige wenige von diesen Verbrechern sind dumm genug, sich auch noch erwischen zu lassen!

Die Frage, ob es nur wenige Verbrecher oder nur wenig schlampig arbeitende Verbrecher unter den Polizisten gibt, kann sich jeder selbst beantworten. Denn analysiert wird dergleichen nicht. Aber gut, dass sie die beiden haben, da können sich die „restlichen 100%“ (wie Udo Vetter so treffend formuliert) ja um die „richtigen“ Verbrecher kümmern.