Kinderpornos: bereits anklicken ist strafbar

Eine Warnung an alle Internetnutzer, die im WWW auf Kinderpornos stoßen: auf keinen Fall eine Anzeige bei der Polizei stellen. Wer sowas macht wird angeklagt und verurteilt wegen Besitz von Kinderpornografie.

Denn – so die Schlußfolgerung des Oberlandesgericht Hamburg (wem sonst, war ja klar) – wer Kinderpornos im Computerspeicher hat, der hält sie bereits im Besitz und hat sich damit strafbar gemacht.

Tja, so kann man die Bekämpfung von Kinderpornografie auch verhindern.