Bayern vor der Wahl: Kriminalität und Bananenrepublik

Bereits vor ein paar Tagen gab es bei fefe folgendes zu lesen:

Verbreitet diese Meldung mal schön weiter, möglichst weiträumig und noch vor der Wahl.

Was war passiert?
Nun. Die CSU-„Junta“ in Bayern verstieß Ermittlungen zufolge gegen die Verfassung, man ließ nämlich den sog. „Bayern-Trojaner“ entwickeln, und hat ihn Anfang des Jahres sogar eingesetzt. Ohne, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte.

Das hatten einige Leute von der Opposition, genauer der Piratenpartei, herausbekommen. Und was tut eine undemokratische Junta, wenn ihr jemand ans Bein pinkelt? Richtig, man fährt die komplette Maschinerie staatlicher Repression auf. Schließlich darf es ja nicht sein, dass man der aktuellen Regierung bzw. der Polizei ein Verbrechen nachweist.

eine kriminelle Vereinigung kann es zulassen, dass jemand über ihre Machenschaften auspackt. So mußte auch Becksteins Junta etwas tun, als die Piratenpartei Belege veröffentlichte, dass die CSU den Bayerntrojaner ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt hat. Nun war das im Januar, aber mit der Effizienz der italienischen Mafia kann die Beckstein-Mafia halt nicht mithalten, und so hat es bis jetzt gedauert, bis sie ihre Knochenbrecher losgeschickt haben: Hausdurchsuchung bei Presseprecher der Piratenpartei Bayerns, passenderweise am 11. September. Immerhin ist ja bald Bayernwahl.

Sehr interessant finde ich die Schlußfolgerungen von Udo Vetter, bekannt als Rechtsanwalt und Lawblogger:

„Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen“, sagte Strafrechtler Udo Vetter der FR. Die Durchsuchung sei ein höchst fragwürdiges Mittel, um die undichte Stelle in der Behörde zu finden. „Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.“
Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als „unbeteiligter Dritter“, also als Zeuge eingestuft werde, sagte Vetter. Dennoch seien am vergangenen Freitag gegen 5.45 Uhr „überfallartig“ mehrere Beamte an Hunderlachs Privatwohnung aufgetaucht und hätten gedroht, alle Zimmer des selbstständigen Computerexperten auszuräumen, wenn er seine Quellen nicht nenne. „Das löst Existenzängste aus“, sagt Vetter. „Das war völlig unverhältnismäßig.“

Frankfurter Rundschau

und weiter:

Besonders fragwürdig ist nach Einschätzung des Düsseldorfer „Lawbloggers“ Udo Vetter, dass der Pressesprecher der Piratenpartei laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als „unbeteiligter Dritter“, also als Zeuge eingestuft werde. Auch die journalistische Tätigkeit von Hunderlach sorgt für Unmut – immerhin hat das Bundesverfassungsrecht im Rahmen des „Cicero“-Urteils deutlich gemacht, dass staatliche Stellen das journalistische Recht auf Informantenschutz zu achten haben und grundsätzlich nicht gegen Journalisten vorgehen dürfen, in dem sie diesen eine Mittäterschaft oder Beihilfe zum Geheimnisverrat unterstellen.

SPIEGEL Online
Da ist also ein ganz dickes Ding am Laufen. Selbstverfreilich ist in vielen Medien davon nichts zu hören, sehen oder lesen. Und selbstverständlich ermittelt die Staatsanwaltschaft nur gegen die Leute, die den Skandal öffentlich machen, und nicht gegen diejenigen, die das zu verantworten haben.
Cicero lässt grüßen.

Quellen:
blog.fefe.de
netzpolitik.org
Frankfurter Rundschau
heise Newsticker
golem.de
SPIEGEL Online
Piratenpartei Bayern

NRWs Onlinedurchsuchung vor Gericht

Heute war die NRW-Variante der Onlinedurchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht, und hat die erste Klatsche erhalten, wenn man das so bezeichnen kann.
Der erste mündliche Verhandlungstag lief für die beklagten desolat ab. Siehe hier.

Sehr interessant der Kommentar im lawblog, den ein User postete:

Kai König meint: (10.10.2007 um 18:41) (…) Angesichts häufiger Lacher des gesamten Saales den Papier auf Kosten der Prozessbevollmächtigen von NRW produzierte und den “Rückfragen” der restlichen Richter, die mehr einem Verhör eines Angeklagten glichen, dürfte das NRW-Gesetz wohl in der Luft zerissen werden.
(…)
Besonders peinlich war aber der Chef des NRW-Verfassungsschutzes… auf Rückfrage ob denn schon Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, und wenn ja womit(Software) und von wem stammt sie. ungefährer O-Ton:
“Wir haben keine eigene Software (entwickelt) – wir erhalten die im Wege der Amtshilfe anderer Behörden bzw. Dienste.” – “Und welche?” – “Ehm.. ja… muss ich das sagen? (versucht sich zu erinnern, was in der Aussagegenehmigung stand)… ” – “Nun das BMI hat ja erklärt, dass es keine Software fertig habe” – “Ja, nun…. ehh…. wir erhalten die ja auch im Wege der Amtshilfe von andern Diensten…. ehhh…. jaa….”
– Hier beendet Papier die Rückfragen zu diesem Thema, da er den armen Mann nicht noch in ernte Bredouille bringen will.

Du liebe Zeit. 😀