Mein kleiner Beitrag zur „Volksbank-Kot Affäre“: Wer es noch nicht gehört hat – die Geschichte ging ungefähr so von Statten. Ein Kind (weiblich, 3,5 Jahre) mit Mama an der Hand tritt in einen Hundehaufen, und verschmutzt den Teppich einer Bank. Natürlich wird das gefilmt. Die Bank sieht die Sauerei, macht die Kundin ausfindig, und schickt eine Rechnung. 52,96 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Die Variante der Bank sieht ein bisschen anders aus. Danach habe die dreieinhalbjährige (jetzt nicht mehr) potentielle Kundin einen Haufen in die Ecke gesetzt. (Nachzulesen im Heise.de Newsticker)
Unschön, aber die Quintessenz der Sache bleibt die Gleiche, ganz gleich welche Variante korrekt ist.
Überwachung ist nicht dazu da, um Bankräuber und Trickbetrüger aufzuspüren, sondern überwacht alles und jeden. Und dementsprechend erfolgt die Auswertung. Und jetzt sage noch jemand, er habe nichts zu verbergen. Der alte Spruch
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wir überwachen nur, um schlimmste Verbrechen zu verhindern.
zieht schon lange nicht mehr. Eigentlich sollte man der Stuttgarter Volkskotbank dankbar sein für diese schamlose Erkenntnis.
Bleibt zu hoffen, dass Mama und Töchterchen die richtigen Konsequenzen aus dem Fall ziehen, und dass Mutter ihren Sprössling zu einem Datenschützer erzieht.
Übrigens: eine weitere Sichtung des Rohmaterials in diesem Fall bleibt wohl ausgeschlossen, aus folgenden Gründen. Also auf den Trichter wäre ich jetzt überhaupt nicht gekommen.
Diese Meinung kann ich nicht teilen. Das Kind k*ckt mit wohlwollen der Mutter in die Bank und verzieht sich – äußerst asozial, meine Meinung.
Die Mutter sollte sich selbst besser mal erziehen und keine Lügen erzählen. Zudem weiß jeder Mensch, dass er in einer Bank gefilmt wird. Wenn man nun den Film dazu nutzt Vandalismus oder eben Sachbeschädigung auszuklären ist das völlig in Ordnung, würde man bei einer mutwilligen Beschädigung des Automaten oder der Fenster genauso machen.