Der humanistische Pressedienst kommt heute mit einer besonders erquicklichen Meldung daher: Pastafarians müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie ihren Wohnraum als religiösen Ort anmelden.
Aktuell kann man als Religiöser vom neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag profitieren. Zwar müsste man für jede sogenannte Betriebsstätte Abgaben an die Nachfolgeorganisation der GEZ bezahlen, außer die Betriebsstätte ist „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“, nachzulesen in Artikel 5 des Staatsvertrages.
Die Bedingungen, die Betriebsstätte muss geweiht werden, und die Nutzung der Betriebsstätte zum Gottesdienst muss eher die Regel sein. Das ist nicht schlimm, denn:
Was als Gottesdienst gilt, bestimmt jede Religionsgemeinschaft selbst! Idealerweise gilt schon Arbeit als Gottesdienst – so wie Luther das definiert hat.
Na dann – morgen gleich mal ein Nudelsieb kaufen, und sich vom Rundfunkbeitrag befreien gehen. 🙂
Sorry, das geht nur für Betriebsstätten, nicht für Wohnungen.
Haben wir alles schon geprüft.
Ramen
Pasta Fari 66
pastafari_66@hotmail.de
Und wie sieht das bei Selbstständigen/Freiberuflern aus, bei denen die Wohnung die Betriebsstätte ist?
Die Regelung gilt leider nur für Betriebsstätten, die nicht auch (Teil einer) Wohnung sind. Schade.
Mehr Details hier, das ist mein ursprünglicher Beitrag zum Thema:
http://www.frohe-prozession.de/?p=1243