NetReaper

unsuitable for all audiences

Tag: 8. Juli 2013

  • Meyers Konversationslexikon zum Thema Homöopathie

    Das hier ist pures Gold:
    Meyers Konversationslexikon zum Thema Homöopathie nach einem Beispiel wie Homöopathie „funktionieren“ soll:

    Diese Probe dürfte ausreichen, um zu zeigen, daß die H. dem gesunden Verstand mehr als dem kranken Körper zumutet, und es ist bedauerlich, daß aus Mangel an Kritik die H. von vielen Dilettanten und Dilettantinnen selbst in Fällen betrieben wird, bei denen im Vertrauen auf die Zuckerkügelchen die rechtzeitige ärztliche Hilfe verabsäumt wird.

    Diese Erkenntnis stammt von 1885. 😀

  • Geschlechterdiskriminierung beim Thema Beschneidung jetzt gesetzlich verankert

    Als ob die bisherige Regelung zum Thema Beschneidung für sich alleine genommen noch nicht sexistisch genug gewesen wäre:
    Seit Freitag kennt Deutschland einen neuen Strafrechtsparagrafen, der weibliche und ausschließlich weibliche Beschneidung unter Strafe stellt.

    So bemühten sich auch in der Diskussion diejenigen, die meinten, dass eine deutliche strafrechtliche Sanktionierung der Beschneidung von Mädchen von Nöten sei, stets darum, die Beschneidung männlicher und weiblicher Säuglinge bzw. Kinder streng auseinanderzudividieren. Um dies zu erreichen wurden in vielen Kommentaren und Stellungnahmen die weniger archaisch anmutenden Beschneidungsrituale an männlichen Säuglingen und Kindern den stark archaisch anmutenden Ritualen an weiblichen Säuglingen und Kindern entgegengesetzt, wodurch der erwünschte Eindruck, die Beschneidung von Jungen sei ja „eigentlich gar nicht so schlimm“ schnell erzielt wurde.
    (…)
    Hierbei wurde außen vor gelassen, dass es auch bei der weiblichen Beschneidung Formen gibt, die noch am ehesten der männlichen Beschneidung ähneln.

    Die körperliche Unversehrtheit von weiblichen Säuglingen ist in Deutschland (per Gesetz!) mehr wert als die körperliche Unversehrtheit von männlichen Säuglingen.

    [1] Wortlaut des §226a StGB „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Re-226-StGB-a/forum-260073/msg-23787439/read/
    [2] Wortlaut des §1631d BGB „Beschneidung des männlichen Kindes“ http://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html

  • Britisches „Tempora“ Abhörprojekt hält Kinderpornos vor

    Edward Snowden berichtet über das britische Abhörprojekt Tempora:

    Im Rahmen von Tempora werden dem Whistleblower und dem „Guardian“ zufolge Verbindungsdaten bis zu 30 Tage, aber auch alle Inhalte bis zu drei Tage lang gespeichert, in einem sogenannten Pufferspeicher. „Dieser Zwischenspeicher macht nachträgliche Überwachung möglich, ihm entgeht kein einziges Bit“, sagt Snowden in dem im SPIEGEL veröffentlichten Gespräch.

    Mit ein bisschen Polemik könnte man also folgendes korrekterweise behaupten:
    Alle über Großbritannien verschickten Formen von Kinderpornografie werden vom britischen Geheimdienst GCHQ vorgehalten.

    Und das beste: es entspricht voll und ganz der Wahrheit. 😀