Im Rahmen um die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) kam immer mal wieder das Argument auf, es gäbe sage und schreibe 74 Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Und ja: das stimmt offenbar.
Die Zahl der Verfahren schwankt dabei nach Quelle.
Fragdenstaat.de spricht von 74 Verfahren und verlinkt dazu auf die Europäische Kommission, der AK Vorrat spricht von 68.
So oder so:
Die Zahl der Verfahren ist entsprechend hoch, und: es gab noch keine Strafzahlungen aufgrund von Vertragsverletzungsverfahren.