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Tag: 13. März 2008

  • Inzest bleibt strafbar

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit sieben gegen einer Stimme entschieden: Inzest kann weiterhin strafbar bleiben. In der ZEIT wird dies ein „beklemmendes“ Urteil genannt. Dies hat zwei Gründe. Zum Einen stützt sich das Urteil auf moralische Ansichten („Moralgesetzgebung“), zum Anderen auf Argumente der Eugenik.

    Für den Hallenser Rechtsprofessor Joachim Renzikowski stellt sich die Sache so dar:

    Der Gesetzgeber kann also bei Strafe die Zeugung von Kindern verbieten, wenn bei ihnen ein nennenswertes Risiko besteht, einen genetischen Defekt zu bekommen. Zumindest hätte das Verfassungsgericht nichts dagegen. Es sagt mit seinem Urteilsspruch auch, das Inzest-Verbot würde dem Schutz der Volksgesundheit dienen. Das bedeutet im weiteren Sinne: Wenn der Gesetzgeber bei Strafe verbieten würde, dass Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Kinder zeugen, wäre das für das Verfassungsgericht in Ordnung. Zumindest wurde heute mit dem Urteil einer solchen Entwicklung kein Riegel vorgeschoben.

    Ab sofort kann also ein Gesetz erlassen werden, das z.B. einem Kleinwüchsigen bei Gefängnisstrafe(!) verbietet, sich zu vermehren. Eingeordnet in den historischen Kontext Deutschlands lässt mich das schwindelig und wütend werden. So etwas kann nicht sein.

    Desweiteren bleibt das Gesetz unpraktikabel. Denn im Wortlaut verbietet §173 StGB nicht den Beischlaf generell und nicht die Zeugung, sondern lediglich den „vaginalen Beischlaf“, von oralen und analen Praktiken keine Rede. Konkret bedeutet das: wenn eine Frau von ihrem Bruder schwanger wird, muss der Staat nachträglich den vaginalen Geschlechtsverkehr nachweisen. Und dafür bedarf es entweder Zeugen, Geständnisse oder Beweismittel wie ein benutztes Kondom. Für die Angeklagten reicht eine Schutzbehauptung z.B. eine Spritze benutzt zu haben.

    Der Rechtsprofessor weiter:

    Renzikowski: Könnte man. Alle anderen Tatbestände, die unstrittig sind, werden durch andere Paragrafen abgedeckt: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und natürlich Vergewaltigung. All das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Dass durch das Gesetz das Rechtsgut Familie geschützt würde, halte ich ebenfalls für kein überzeugendes Argument. So bleibt ja auch der einvernehmliche Beischlaf zwischen Adoptivgeschwistern oder Stiefvater und Tochter unbestraft.

    Für mich klingt das danach, als hätten sich einige Männer und Frauen gewunden, um sich von einer zementierten Moralvorstellung nicht lösen zu müssen. Dass das Inzestverbot auf Dauer fällt, ist keine Frage. Die Problematik mit der Eugenik bleibt hingegen bestehen. Und ich bin sicher, dass uns das verfolgen wird. Wenn nicht jetzt, dann in Jahren, denn menschliches Leben wird in unserer Gesellschaft zunehmend nach seiner Rentabilität ausgerichtet.

    weitere Infos im Lawblog.

  • Mögliche Schwachstelle in TrueCrypt 5.1

    Eine mögliche Schwachstelle in der neuesten TrueCrypt Version ist in einem russischen Blog aufgetaucht. Je nach Controller scheint es beim Hibernation-Mode (Ruhezustand) eine Möglichkeit zu geben, Schlüssel auszulesen.
    Auch ich persönlich habe Probleme mit 5.1 ausmachen können. Beim laufenden RAID1 habe ich Probleme die Systemplatte zu verschlüsseln, das Windows verabschiedet sich nach wenigen Sekunden mit einem Bluescreen.

    Es scheint also noch deutlichen Verbesserungsbedarf zu geben.

    Update:
    Durch die Auswahl nur die Windows-Partition anstelle der kompletten Partition zu verschlüsseln, klappt die Systemverschlüsselung jetzt doch.

  • HD-DVD-Ende kostet Toshiba eine Milliarde

    Der Formatkrieg ist vorbei, und Toshiba ist sich im Klaren darüber, was das verlorene Battle kostet: sage und schreibe eine Milliarde Dollar. Da schluckt man natürlich erstmal, bis man das hier liest:

    Nichtsdestotrotz werde der Jahresgewinn bei rund 250 Milliarden Yen, also etwa 2,5 Milliarden US-Dollar liegen. Der Rückgang gegenüber des vorangegangenen Geschäftsjahres, in dem noch ein operativer Gewinn von 2,57 Milliarden US-Dollar ausgewiesen werden konnte, hält sich somit in Grenzen.

    Na wenn es denn weiter nichts ist…

  • Lacher des Tages von Polens Ex-Premier

    Es gibt viele Gründe, die gegen ein eVoting sprechen. Aber sowas geniales habe ich noch nie gehört:

    Das Internet werde vor allem von Leuten genutzt, die sich Pornografie ansehen, während sie Bier trinken, es sei daher für Wahlen nicht geeignet, meinte Kaczynski in einem Statement, das auf der Website der nationalkonserativen Partei Recht und Gerechtigkeit [PiS] veröffentlicht wurde, deren Vorsitzender Kaczynski ist.

    *RÜLPS*
    Ich gebs ja zu… 🙁