Chaosradio Express: „Neusprech im Schnüffelstaat“

Grade habe ich Chaosradio Express CRE081 durch, der „Neusprech im Schnüffelstaat“ zum Thema hatte. Eine linguistische Analyse der Sprache von Politikern. Ganz abgesehen davon, wie die Begrifflichkeiten und Satzhülsen von Politikern fachgerecht zerpflückt wurden: einige Ideen und Fakten finde ich ganz besonders bemerkenswert.

Zum Einen:
So oft die Rede von „Sicherheit“, vor Allem wenn es um die Freiheit geht – wie oft erscheint das Wort „Sicherheit“ im Grundgesetz? Sechs Mal. „Freiheit“ zähle 50 Mal.

Zum Anderen:
So oft wird vom „starken Staat“ gesprochen. Auf die Idee eines Gegenbegriffs einer „starken Gesellschaft“ scheinen bisher nur wenige gekommen zu sein. Und ich persönlich weiß genau, was mir lieber ist. Eine Gesellschaft, die sich auch durch Terrorismus nicht in ihrem freiheitlichen und demokratischen Weg beeinflussen lässt, eine Gesellschaft die sich keine Angst einjagen lässt. Das Problem ist: eine solche Gesellschaft bedingt charakterlich erwachsene Bürger, und keine kindischen Feiglinge, die nach Papi Staat plärren, wenn der Charakter auf die Probe gestellt wird.

Filesharing: Da schwimmen sie davon, die Felle…

Freiherr von Gravenreuth, schon früher immer mal für ein kräftiges *LOL* gut, hat gegen die Staatsanwaltschaft Wuppertal Strafanzeige gegen Strafvereitelung gestellt. Hintergrund: die Wuppertaler Staatsanwälte wollten sich wieder um richtige Verbrechen kümmern, und Fälle von Filesharing generell wegen Unverhältnismäßigkeit links liegen lassen.

Ja, wenn sich das rumspricht, dann haben wir bald ganz ganz viele arbeitslose Anwälte, die außer abmahnen nichts können.

Datenschlamperei: Und ich dachte, das können nur die Briten.

In deutschen Behörden sind in den vergangenen drei Jahren mehrere hundert Laptops und PCs abhanden gekommen. Ein FDP-Bundestagsabgeordneter wirft der Verwaltung nun einen unverantwortlichen Umgang mit Datenträgern vor.

Spiegel Online

Soso, und ich hätte fast schon gedacht, sowas passiert nur bei den Briten. Weit gefehlt, im Land der Queen wird sowas nur effektiver aufgedeckt. Dort ist es jedes Mal ein einzelner kleiner Skandal, wenn mal wieder Notebooks mit – natürlich unverschlüsselten – Daten abertausender Bürger abhanden kommen.

Eilantrag: Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung kräftig ein

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Zwar dürfen weiterhin Vorratsdaten gespeichert werden, allerdings nur in Fällen schwerer Straftaten ausgewertet werden.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein.

Spiegel Online

In der ZEIT ist eine klarere Begründung zu lesen:

„In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses)“, heißt es in der Begründung der Richter. Und weiter: „Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.“
(…)
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung feiern schon ihren Sieg. „Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt“, sagt Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Den Lobbyisten der Musikindustrie sowie verschiedener Rechtevertreter dürfte damit ein Strich durch die Rechnung gemacht worden sein. Staatsanwälte dürfen also im Falle von Urheberrechtsverletzungen keine Vorratsdaten mehr anfordern.

Das kann aber in meinen Augen noch lange nicht alles gewesen sein. Ich erhoffe mir, dass das Gesetz in seiner Gänze spätestens Anfang nächsten Jahres gekippt wird. Aber wir sind auf dem richtigen Weg, ein Grund zur Freude. 🙂

Schlagzeilen / weitere Infos: (Update)

Wahlcomputerhersteller will Testberichte verbieten

Bereits die Bundesstaaten, die Ed Felten [Stanford-Professor] Wahlmaschinen zur Prüfung überlassen, machen sich nach Ansicht von Sequoia strafbar, da gegen Lizenzrechte des Herstellers verstoßen würde. Das geistige Eigentum der Firma dürfe nicht zum Zweck der „nicht zugelassenen Prüfung“ an Dritte weitergegeben werden. Prüfen dürfen nur von Sequoia abgesegnete Experten- ein Schelm, der böses dabei denkt.

HAHAHAHAHAHAHA.
Realsatire.
„Wählen dürft ihr gerne. Aber prüfen, ob alles mit Rechten Dingen zugeht dürft ihr nicht. Dann werdet ihr verklagt.“

Nur noch eine Frage der Zeit, bis das Wahlergebnis zum Geistigen Eigentum der Firma erklärt wird. Wäre ja auch noch schöner, wenn Wahlen transparent ablaufen würden.

[via gulli.com]

Forschung zur Abwehr von Steganographie

Die Fachhochschule St. Pölten in Österreich forscht an einem Ansatz zur Verhinderung von Steganographie.

Deren Vorschlag geht so:

Mit Hilfe von Zufallszahlengeneratoren und mathematischen Operationen wird bei der Übertragungen ein unhörbares Rauschen hinzugefügt. Dadurch ist eine etwaige versteckte Botschaft nicht mehr dechiffrierbar. Die normale Sprach- oder auch Bildübertragung wird dabei nicht gestört.
(…)
Dabei werden die übertragenen Daten prophylaktisch verändert und durcheinandergewürfelt, egal ob sie nun eine geheime Huckepack-Information enthalten oder nicht.

Janee, ich glaube es hakt!
Überhaupt frage ich mich, wie sowas funktionieren soll. Zwar könnte man dann steganographisch „behandelte“ Bilder nicht mehr ohne weiteres von A nach B schicken, aber was, wenn sich diese Bilder in einem komprimierten Archiv, womöglich mit Passwort befinden?
Bei solchen Meldungen fällt einem ja wirklich nichts mehr ein.

Psychologie Heute – Anschläge auf Schäuble und Lafontaine

In der aktuellen Ausgabe von „Psychologie Heute“ ist ein Essay erschienen, das die Attentate auf Oskar Lafontaine und Wolfgang Schäuble thematisiert.

Oskar Lafontaine und Wolfgang Schäuble wurden Opfer von Attentätern. Sie sind Gezeichnete. Beide vertreten heute teilweise andere Positionen als vor den Anschlägen. Es stellt sich die Frage: Inwieweit bestimmen posttraumatische Reaktionen politische Urteile und Entwicklungen?

Sehr interessant, ich hatte schon immer die Vermutung, dass vor Allem bei Schäuble der Anschlag eine große Rolle für seine aktuelle Politik spielt. Das geht sogar so weit, dass ich bezweifele, dass jemand der Opfer eines Attentats wurde noch ein guter Innenminister sein kann. Leider ist der Artikel nicht online verfügbar.

[via Mellowbox]

Feuchtgebiete

Ich beschäftige mich grade mit Feuchtgebiete von Charlotte Roche. Das Buch löst naturgemäß eine ganze Menge Reaktionen aus, mich bringt es desöfteren zum Schmunzeln. Genau wie hier, aber hier ist es irgendwie anders:

Papa kommt um fünf und hat mir ein Buch über Nacktschnecken mitgebracht. Ich halte es für eine Anspielung auf mein Poloch, und frage nach. Er dachte, die interessieren mich, weil ich ihn mal etwas über sie gefragt habe. Das habe ich bestimmt gemacht, weil ich mit Papa nur über Ersatzthemen reden kann. Nicht über echte Gefühle und Probleme. Der hat das wohl nie gelernt. Deswegen rede ich mich ihm viel über Pflanzen, Tiere und Umweltverschmutzung. Auf gar keinen Fall fragt er, wie es meiner offensichtlich klaffenden Wunde geht.

Ach. So ist das also…

Ich mag das Buch. Und im Kopf gehe ich eine Liste von Menschen durch, denen ich das Buch schenken möchte.

Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung

Bei netzpolitik.org sind Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung zu finden. Ich will jetzt nicht alles zitieren, sondern beschränke mich mal auf die Quintessenz.

Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.

Ehrlich, überrascht das jemanden? Ernsthaft? Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um schwere Straftaten. Die Bevölkerung soll wissen, dass sie permanent überwacht wird. Und wer weiß, dass er permanent überwacht wird, verhält sich anders.

CCC warnt vor Gesundheitskarte

Der CCC warnt vor der Gesundheitskarte, und zeichnet unabsehbare Risiken auf.

Die zum 1. April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) kann nicht wie geplant stattfinden. Das technische Großabenteuer der Bundesregierung wird ohne funktionierende Sicherheitsinfrastruktur anlaufen. Damit legt das datenschutztechnisch fragwürdige und seit Jahren umstrittene Projekt einen erneuten Fehlstart hin.

Um es mal stichpunktartig zusammenzufassen:

  • einen Feldtest gibt es nicht

Etwas, was jede kleine Software-Klitsche hinbekommt.

  • jeder Bürger bekommt eine einmalige Patienten-ID

Womit sich Patientendaten auch noch nach Jahren eindeutig verfolgen lassen.

  • die Daten werden zentral und unverschlüsselt abgelegt

Was als ein „bitte hack mich“ verstanden werden darf.

  • die Inhalte sollen später in sogenannten „Mehrwertdiensten“ verwurstet werden

Was damit endet, dass man nach einem Autounfall Angebote für günstige Hüften im Postkasten findet.

Klar, irgendwo müssen die 4,5 Milliarden(!) für das Projekt ja herkommen.

Vorratsdaten und Polizei – kruder gehts nicht.

Wer dachte, die eine Story wie die mit den falschen Kinderporno-Verdächtigungen könnte gar nicht schlimmer kommen, der irrt gewaltig.
Fefe präsentiert „Die krudeste Geschichte über Polizei und Telefongesellschaften und Telefonnummern, die ihr diesen Monat lesen werdet.“ – und er hat nicht zu viel versprochen. Unbedingt lesen.

Rauchverbot beeinträchtigt Umsätze in Kneipen nicht.

Nun also doch. Was uns Vernünftigen schon lange klar war, ist jetzt auch für alle anderen in Zahlen gepresst worden:

Das Rauchverbot beeinträchtigt die Umsätze von Kneipen und Restaurants offenbar weniger stark als befürchtet. Die Gäste hätten sich schnell an das Verbot gewöhnt, berichtete der «Spiegel». (…) Je länger die Gesetze in Kraft seien, desto positiver entwickelten sich die Umsätze (…)

Dass es so eintreten würde wie es eingetreten ist, war keinesfalls überraschend. Man musste nur ohne Scheuklappen ins Ausland sehen, wie dort das Rauchverbot in Kneipen durchgesetzt wurde, und welche Folgen es hatte. Irland ist ein klassisches Beispiel.
Aber bei uns waren Drogensüchtige und ihre Lobby fest davon überzeugt, dass alles ganz anders kommen würde, und Kneipen reihenweise dicht machen würden. Schon alleine diese total irreale Einschätzung kann man als ein Symptom einer Krankheit (Drogensucht) ansehen.

Schäuble plus Schäuble 2.0

Ein sehr cooles Foto ist bei netzpolitik.org zu sehen, Schäuble mit STASI 2.0 Schäuble Flyer in der Hand:

Wir waren trotz minimaler Vorlaufzeit etwa 20 Demonstranten von Piratenpartei Rheinland-Pfalz, Grüner Jugend Rheinland-Pfalz, AK Vorrat Rheinmain und einem alternativen Jugendcafe in Bingen und aben uns mit großen Transparenten wie dem Demokratie/1984-Ortsschild und einer riesigen Schäublone mit STASI 2.0-Slogan direkt vor der Veranstaltungshalle positioniert, so dass alle, die in die Halle wollten, an uns vorbei mussten und uns sehr deutlich wahrgenommen haben.

Weitere Infos bei Netzpolitik.org.

Eine geniale Aktion, ein Bild das nachwirkt. Ja, der wird noch einiges zu spüren bekommen von den Leuten, die er so schamlos kollektiv überwacht sehen will.

Bei meinem nächsten Personalausweis…

Bei meinem nächsten Personalausweis oder Pass besuche ich vorher mal morphases.com. Da bastelt man sich dann einfach vorher ein Foto zusammen wie man grade lustig ist. Welcher Staatsangestellte achtet schon auf Millimetermaße oder kleinste Augenabstände? Mal ganz abgesehen davon, dass man ein ausgedrucktes Foto auf Fotopapier kaum von einem aus dem Automaten unterscheiden kann.

Alternativ kann auch GIMP herhalten, klar.


Hier klicken für das Beispiel

Ich wünsche viel Spaß beim Experimentieren.
Und so fällt der schlaue Bürger durch das Raster der Überwachungsmaschinerie.

USA kriegen legalen Zugriff auf deutsche Datenbanken

Mit dem Datenaustauschabkommen zwischen USA und BRD ergibt sich folgende Situation:

Deutschland und die USA werden verstärkt DNA-Daten, Fingerabdrücke und andere personenbezogene Daten austauschen. Das Abkommen hat auch für die Geschäftsführer hierzulande Konsequenzen. Erste Sicherheitsanbieter warnen vor Schnüffeleien durch US-Geheimdienste.
(…)
Kritiker warnen in diesem Zusammenhang, dass die USA damit nicht nur Daten von potenziellen Terroristen, sondern auch die von aktenkundig gemachten Demonstranten, Schwarzfahrern oder Asylbewerbern erhalten.

Bundesverfassungsgericht, bitte einschreiten! Wie viele erklärt verfassungswidrige Gesetze hat unsere aktuelle Regierung bereits auf den Weg gebracht? Ich kann es nicht mehr zählen.

DNA; Fingerabdrücke? Wer meint ihn beträfe das nicht: Fingerabdrücke hat jeder Pass, DNA wird bei jedem Autoradioklau genommen. Ja, vom Eigentümer des Autos, damit man sie von der evtl. DNA des Diebes abgleichen kann.

Inzest bleibt strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit sieben gegen einer Stimme entschieden: Inzest kann weiterhin strafbar bleiben. In der ZEIT wird dies ein „beklemmendes“ Urteil genannt. Dies hat zwei Gründe. Zum Einen stützt sich das Urteil auf moralische Ansichten („Moralgesetzgebung“), zum Anderen auf Argumente der Eugenik.

Für den Hallenser Rechtsprofessor Joachim Renzikowski stellt sich die Sache so dar:

Der Gesetzgeber kann also bei Strafe die Zeugung von Kindern verbieten, wenn bei ihnen ein nennenswertes Risiko besteht, einen genetischen Defekt zu bekommen. Zumindest hätte das Verfassungsgericht nichts dagegen. Es sagt mit seinem Urteilsspruch auch, das Inzest-Verbot würde dem Schutz der Volksgesundheit dienen. Das bedeutet im weiteren Sinne: Wenn der Gesetzgeber bei Strafe verbieten würde, dass Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Kinder zeugen, wäre das für das Verfassungsgericht in Ordnung. Zumindest wurde heute mit dem Urteil einer solchen Entwicklung kein Riegel vorgeschoben.

Ab sofort kann also ein Gesetz erlassen werden, das z.B. einem Kleinwüchsigen bei Gefängnisstrafe(!) verbietet, sich zu vermehren. Eingeordnet in den historischen Kontext Deutschlands lässt mich das schwindelig und wütend werden. So etwas kann nicht sein.

Desweiteren bleibt das Gesetz unpraktikabel. Denn im Wortlaut verbietet §173 StGB nicht den Beischlaf generell und nicht die Zeugung, sondern lediglich den „vaginalen Beischlaf“, von oralen und analen Praktiken keine Rede. Konkret bedeutet das: wenn eine Frau von ihrem Bruder schwanger wird, muss der Staat nachträglich den vaginalen Geschlechtsverkehr nachweisen. Und dafür bedarf es entweder Zeugen, Geständnisse oder Beweismittel wie ein benutztes Kondom. Für die Angeklagten reicht eine Schutzbehauptung z.B. eine Spritze benutzt zu haben.

Der Rechtsprofessor weiter:

Renzikowski: Könnte man. Alle anderen Tatbestände, die unstrittig sind, werden durch andere Paragrafen abgedeckt: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und natürlich Vergewaltigung. All das trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Dass durch das Gesetz das Rechtsgut Familie geschützt würde, halte ich ebenfalls für kein überzeugendes Argument. So bleibt ja auch der einvernehmliche Beischlaf zwischen Adoptivgeschwistern oder Stiefvater und Tochter unbestraft.

Für mich klingt das danach, als hätten sich einige Männer und Frauen gewunden, um sich von einer zementierten Moralvorstellung nicht lösen zu müssen. Dass das Inzestverbot auf Dauer fällt, ist keine Frage. Die Problematik mit der Eugenik bleibt hingegen bestehen. Und ich bin sicher, dass uns das verfolgen wird. Wenn nicht jetzt, dann in Jahren, denn menschliches Leben wird in unserer Gesellschaft zunehmend nach seiner Rentabilität ausgerichtet.

weitere Infos im Lawblog.

Mögliche Schwachstelle in TrueCrypt 5.1

Eine mögliche Schwachstelle in der neuesten TrueCrypt Version ist in einem russischen Blog aufgetaucht. Je nach Controller scheint es beim Hibernation-Mode (Ruhezustand) eine Möglichkeit zu geben, Schlüssel auszulesen.
Auch ich persönlich habe Probleme mit 5.1 ausmachen können. Beim laufenden RAID1 habe ich Probleme die Systemplatte zu verschlüsseln, das Windows verabschiedet sich nach wenigen Sekunden mit einem Bluescreen.

Es scheint also noch deutlichen Verbesserungsbedarf zu geben.

Update:
Durch die Auswahl nur die Windows-Partition anstelle der kompletten Partition zu verschlüsseln, klappt die Systemverschlüsselung jetzt doch.

HD-DVD-Ende kostet Toshiba eine Milliarde

Der Formatkrieg ist vorbei, und Toshiba ist sich im Klaren darüber, was das verlorene Battle kostet: sage und schreibe eine Milliarde Dollar. Da schluckt man natürlich erstmal, bis man das hier liest:

Nichtsdestotrotz werde der Jahresgewinn bei rund 250 Milliarden Yen, also etwa 2,5 Milliarden US-Dollar liegen. Der Rückgang gegenüber des vorangegangenen Geschäftsjahres, in dem noch ein operativer Gewinn von 2,57 Milliarden US-Dollar ausgewiesen werden konnte, hält sich somit in Grenzen.

Na wenn es denn weiter nichts ist…