Ich bin geimpft!
Influenca-Imun bin ich jetzt. 🙂
Präparat: Influvac 2006/2007
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Präparat: Influvac 2006/2007
Schäuble geifert mal wieder nach Folter. Aber das ist ja nichts neues. Interessant in dem Zusammenhang ist übrigens wohl, dass es der oberste Verfassungsschützer (Fromm) selbst ist, der das zu schützende Gut mit Füßen tritt. Was tut man, wenn sich der oberste Verfassungsschützer als Verfassungsfeind outet?
Also: wenn mal immer wieder jemand damit ankommt, man könne Folter irgendwie schön reden, dann soll sich derjenige mal das hier zu Gemüte führen:
Ein bisschen Folter gibt es nicht – Wenn das Verbot nicht mehr absolut gilt, ist es abgeschafft
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.“ So steht es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in anderen völkerrechtlichen Konventionen. „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden“, heißt es im Artikel 104 des deutschen Grundgesetzes. Das Verbot der Folter gilt absolut. Kein Krieg, kein öffentlicher Notstand, keine noch so große Gefahr und keine noch so hehre Absicht können dieses Verbot relativieren.Die Folter und ihre Androhung sind verboten, um nach einer bereits begangenen Straftat vom mutmaßlichen Täter ein Geständnis zu erzwingen. Und sie sind ebenso untersagt, um im Vorfeld einer möglichen Straftat Informationen über Pläne, Verstecke, Komplizen, Netzwerke, Mitwisser zu erpressen, damit dieses Verbrechen vielleicht noch verhindert werden kann.
Alle Strafprozessordnungen demokratischer, rechtsstaatlicher Gesellschaften stellen klar, dass der Einsatz von Folter eine unzulässige Vernehmungsmethode ist und dass Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, nicht verwertet werden dürfen. Selbst dann nicht, wenn der Gefolterte der Verwertung zustimmt.
http://www.zeit.de/2004/49/Folter?page=all