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Tag: 11. November 2005

  • Eine Straftat

    Neulich meinte ich noch zu Jemandem, dass ich bisher schon einige Straftaten in meinem Leben begangen hätte, bisher nur noch nie erwischt worden sei. Gut für mich.

    Hier ist meine nächste:

    Wie – was daran strafbar sein soll?
    Na, ein Tübinger Student ist dafür – als Sticker auf der Jacke bei einer Demonstration – von einem Gericht verurteilt worden. Seit Jahrzehnten ist das durchgestrichene Hakenkreuz als antifaschistisches Symbol bekannt. Für die Tübinger Staatsanwaltschaft unter Michael Pfohl ist das egal. Und offenbar auch für die zuständige Richterin Christiane Barth. Für die beiden ist das ein Verbreiten von Propagandamitteln einer verfassungswidriger Organisation gemäß ?86 StGB.

    Daher jetzt meine obige „Straftat“. Natürlich erwarte ich von der Gießener Staatsanwaltschaft, dass sie in meinem Falle ein höheres Strafmaß ansetzt. Schließlich handele ich im Vollen Bewußtsein, dass es hier um eine strafbare Handlung geht, und um das ganze zu toppen habe ich „Zeugen“ gegenüber erwähnt, dass ich diese „Straftat“ in naher Zukunft ausführen würde. Eine ganz klare Form der Planung, also.
    Das Gesetz läßt im Strafmaß einen ziemlich hohen Spielraum, bis zu drei Jahre dafür, dass ich mich gegen Nazis ausspreche.

    [via Schwäbisches Tagblatt]

    Update:
    Auch Udo Vetter hatte in seinem lawblog bereits auf den Umstand hingewiesen. Auch er hält das Urteil für unverständlich. Naja, klar. Was auch sonst.