Die feministische Verfassung

Die feministische Verfassung

§1 Männer sind schuld.

§2 Sei eine Frau schuldig oder mitschuldig, ist mindestens ein Mann schuld an der Schuldigkeit bzw. Mitschuldigkeit.

§3 Frauen können alles außer (Mit-)Verantwortung tragen.

Trieft natürlich vor Sarkasmus, aber trifft nur allzu hart einen wahren Kern.
Wenn eine Frau eine Bluttat begeht fragt man zuerst was denn was der armen armen Frau zugestoßen ist dass sie zu so einer Tat gezwungen wurde.

Wenn ein Mann eine vergleichbare Tat begeht, dann ist das Framing generell ein anderes, besonders Feministinnen sprechen dann sehr schnell oder ganz direkt von der „toxischen Männlichkeit“ und beziehen einzelne Fälle auf die Gesamtheit aller Männer.