„Das Arierstatut“ von BÜNDNIS 90/Die Grünen

Einige findige Leute haben das „Frauenstatut“ der Grünen von Frauen/Männnern mal auf „Arier“/“Juden“ übertragen.
Die Semantik blieb dabei erhalten.

Das Ergebnis liest sich morbide, und man fragt sich beim ersten durchlesen, aus der Feder wessen Partei aus der Weimarer Zeit oder danach dieser Text wohl kommen mag. Das „Arierstatut“ dreht einem den Magen um:

§ 1 MINDESTQUOTIERUNG

Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Ariern und Juden zu besetzen, wobei den Ariern die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität).

Arier können auch auf den geraden Plätzen kandidieren.

Reine Arierlisten sind möglich.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es bereits Frauen gab, die Gaskammern für Männer gefordert haben.

Durch die Forderung nach „Gaskammern für Männer“ werden in Solanas Schrift ja bewusst Assoziationen zum Holocaust hergestellt. Die implizite und indirekte Botschaft, die hier mitschwingt, dass der Holocaust „eine gute und rechtliche Tat“ gewesen wäre, wenn die Nazis sich auf die Vernichtung der jüdischen Männer beschränkt hätten, hätte m.E. schon seit langem zum Bezugspunkt einer eingehenden kritischen Analyse aus linker und antifaschistischer Perspektive werden müssen.

Update:
Es gibt auch ein „Rassenstatut“, und eine Strafanzeige sowie eine folgerichtige Verfahrenseinstellung.
Mit anderen Worten: das „Arierstatut“ bzw. „Rassenstatut“ ist juristisch einwandfrei. Einen schönen Tag. 🙂