Für die Akten: „Schutzlücke“ ohne Vorratsdatenspeicherung ein Mythos

Für die Akten:
Die von Konservativen prophezeite „Schutzlücke“ ohne das Vorhandensein einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nichts als ein Mythos. Das zeigt die Studie der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI), die jetzt der CCC veröffentlicht hat.

„Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der ‚Schutzlücke‘ durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben“, faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. „Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen.“

Interessant ist jetzt natürlich die Argumentation, warum die VDS doch ein unverzichtbares Mittel ist und gebraucht wird.
Bernhard Witthaut von der GdP (Gewerkschaft der Polizei) meint, dass die Daten ja gar nicht stichhaltig seien, und der Erhebungszeitraum zu kurz war. Der Erhebungszeitraum war von Mai bis August 2010. Da ist es schon ein bisschen gewagt von „kurz“ zu sprechen, eine _erhebliche_ „Schutzlücke“ sollte sich schon innerhalb eines Dritteljahres zeigen.

Dann gibt es die übliche „Umkehrargumentation“. Es sei nicht belegt worden, dass die VDS nicht benötigt würde. Nur: das muss ja auch gar nicht belegt werden. Die Notwendigkeit für eine VDS muss belegt werden. Und die – so die Aussage der Studie – ist nicht zu sehen.

Das dritte Argument lautet ungefähr so: „Na aber… trotzdem!“
Besonders häufig von Unionsmitgliedern zu hören ist das Argument, dass die VDS ja ein bequemes Instrument sei, und man deshalb nicht darauf verzichten dürfe die Bewegungen und Gewohnheiten von 82 Millionen auf Vorrat zu speichern.