Unterstützerunterschriften unterliegen dem Wahlgeheimnis

Auch sehr interessant: im Blog von Chris WF ist zu lesen: Auch die Unterstützerunterschriften für eine Partei an einer Wahl unterliegen dem Wahlgeheimnis. Und zwar genau so wie die Stimmzettel es tun.

Aber vor allem wird deutlich, dass die Unterstützungsunterschriften dem gleichen Wahlgeheimnis unterliegen, wie die Stimmzettel bei der Wahl selbst. Sprich, wer Konsequenzen durch Unterstützungsunterschriften fürchtet, sollte sich prinzipiell ebenso vor Konsequenzen durch Abgabe seines Stimmzettels fürchten.

Das ist gerade für mich sehr interessant, weil ich es schon mehrfach erlebt habe, dass Menschen Angst vor Repressionen bei dem Leisten einer Unterstützerunterschrift hatten. „Was, wenn mir daraus später jemand einen Strick dreht?“ war desöfteren der Tenor.