Onlinedurchsuchung NRW: verfassungswidrig, aber…?

URTEIL ZU ONLINE-DURCHSUCHUNG – Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz in seiner jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt.

War grade noch früh genug aufgestanden, um die Prüfung der Anwesenheit (Twister war natürlich da) und die Verkündung des Urteils auf PHOENIX mitzubekommen: verfassungswidrig.
Nicht per se, aber in dieser Form schon.

Was also sind die Folgen: wenn es um „Terrorismus“ und „akute Lebensgefährdung“ geht, dann wird ein Richter abnicken dürfen. Wahrscheinlich wird es in wenigen Jahren genau so ablaufen wie bei Hausdurchsuchungen (man erinnere sich an den Skandal vor dem G8 Gipfel) oder Telefonüberwachung (Deutschland ist Abhörweltmeister).

Mittlerweile gibt es erste News:
* Spiegel Online:
Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung

* heise.de:
Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

* Zeit.de:
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung
Kommentar: Meine Festplatte