Todesstrafe, Folter und Kinder

Dass manche viele Leute beim Thema Kindesmissbrauch ihr Gehirn schon aus Prinzip ausschalten, ist ja nichts neues. Ich habe sowas schon diverse Male gelesen, und kotze jedes Mal darüber. Als ob Folter oder Tod besser würde, wenn es nur den „Richtigen“ trifft.

Und das hier ist eher noch von der harmloseren Variante:

Seitdem ich in einem Foltermuseum war finde könnte ich mir vorstellen wenn son ein stück scheiße sich an meinen Sohn vergehen würde das ich mal die Kunst des Rädern an ihm ausprobieren würde .

[via dol2day Diskussion „Todesstrafe für Kinderschänder?“]

Trotzdem bleibe ich dabei:
Seine eigenen Kinder als Vorwand für übelsten Sadismus und perverseste Folterverbrechen zu nehmen, das ist mal Kindesmissbrauch der ganz anderen Sorte. Am Besten kriegt das Kind dann das auch noch live mit, und bekommt gesagt:
„Junge, das hab ich doch nur für dich gemacht!“
Das sind dann diejenigen, die sich mit 17 von der Brücke werfen, weil sie die Schmach weiterzuleben einfach nicht mehr ertragen können. Doppelt geschändet von Menschen, die beide womöglich noch dachten, sie tun dem Kind damit was gutes. Was für ein Arroganz, dachten doch beide nur an sich selbst. Einer aus Lust, einer aus Rache. Beide sollten es besser wissen.

7 Gedanken zu „Todesstrafe, Folter und Kinder“

  1. das strafbedürfnis ist eine der niedersten menschlichen regungen. im verfolgen von perversen, abartigen und sonstigen volksschädlingen waren die deutschen schon immer gut.
    (natürlich will ich in keinster weise den missbrauch von kindern rechtfertigen, meine kritik richtet sich gegen die ideologie der bestrafung!)

  2. Von Bürgerlichen wie in der BA sollte man eigentlich annehmen, dass sie in der Lage sind Dinge mit kühlem Verstand zu Betrachten. Schade das die Aktivsten der BA eine krasse Ausnahme darstellen. Sich frömmelnd auf Gott zu beziehen wenn ethische Probleme angesprochen werden ist auch eine Form der Verblendung.

  3. „Seine eigenen Kinder als Vorwand für übelsten Sadismus und perverseste Folterverbrechen zu nehme …“

    Das ist Verdrehung der Vorgänge.
    Wer einem Kind etwas antut, der gehört bestraft.
    Der übelste „Sardismus“ ist der Missbrauch des Kindes. Wenn dem eigenem Kind etwas derartiges widerfährt, dann ist es übelster Sardismus so zu tun, als ob die Bestrafung des Täters „Sardismus“ sein könnte.

    Entweder habt ihr keine Kinder oder aber ihr werdet ganz rational entscheiden, dass die Vergewaltigung eures Kindes zwar nicht rechtens ist, aber die „Bestrafung“ des Täters – egal wie hart er bestraft wird – schon ok ist. Ihr vergesst die Opfer.

  4. @r4mon

    Darum geht es nicht. Es geht darum, dass es Menschen gibt, die Folter fordern. Und Folter als Bestrafung geht nicht, weil Folter ein Verbrechen ist. Ein Verbrechen wiegt ein anderes Verbrechen nicht auf.

    Übrigens darf man sich gerne darüber unterhalten was schlimmer ist: dein Kind zu mißbrauchen oder einen Menschen zu foltern.

    Und wenn jemand auf die glorreiche Idee kommt, einen Menschen für seinen Übergriff an ein Kind zu foltern, soll er es auch bitte auf FullHD aufzeichnen. Damit er es dem Kind zum Geburtstag schenken kann.

    „Schau her, Sohnemann. Das sind die BluRays, wo ich diesen Verbrecher wegen dir gefoltert hab. Hat ein bisschen länger gedauert, deswegen sind das zwei Scheiben geworden.
    (…)
    Lass und mal ein bisschen vorspulen, da fängt er jetzt gleich richtig an zu schreien! Haha!
    (…)
    Da isser jetzt gleich weg, die blöde Sau. Meint, der könnte einfach so in Ohnmacht fallen. Von wegen, den hab ich schon wieder wach gekriegt…“

    Toller Geburtstag. Und dann beschweren sich Eltern tatsächlich noch, dass Jugendliche Folter und Enthauptungen auf dem Handy haben.

    Übrigens: Nein, ich habe keine Kinder. Aber das ist ein guter Einwand, vielleicht sollten nur noch die Richter und Staatsanwälte gegen Kinderschänder vorgehen, die keine Kinder haben. Das würde der Sache einen rationalen Faktor mitgeben, der bei dieser Strafrechtssache leider verloren gegangen ist.

  5. @Anonymous

    Der letzte Satz ist ein bisschen mißverständlich: Gemeint war, dass nur noch _kinderlose_ Staatsanwälte und Richter sich um die Kinderschänderfälle kümmern sollten. War aber nicht sonderlich ernst gemeint.

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